AA

"Hetze-Debatte": Für Kapellari Abendland kein christliches Monopol

Der steirische Diözesanbischof Egon Kapellari hat beim traditionellen Grazer Medienempfang Montagabend zur Teilnahme an der EU-Wahl aufgerufen und betont, dass die Christen in Europa sich nicht verstecken oder aus der Öffentlichkeit drängen lassen dürften.

Kritik übte er implizit am FPÖ-Slogan “Abendland in Christenhand”: Er verwies “auf die Tatsache, dass Europa als sogenanntes ‘Abendland’ sich nicht monopolartig in Christenhand befindet oder je befinden könnte”.

Der Bischof betonte, dass die Katholische Kirche keine Politik für oder gegen eine Partei betreibe, dass man aber sehr wohl zu existenziellen Themen Stellung beziehe. Darunter sei auch das “Dauerthema Euthanasie und Abtreibung”, wo man sich “im Rahmen der demokratischen Ordnung ständig für das an seinen Grenzen bedrohte menschliche Leben” engagiere. In Sachen Wirtschaftskrise habe man keine Rezepte, jedoch seien die zehn Gebote, die Bergpredigt und die Katholische Soziallehre ein “inspirierender und normierender Horizont, dessen stärkere Beachtung uns die jetzige Krise erspart hätte”.

In einer Replik ging “Kleine Zeitung”-Chefredakteur Hubert Patterer auf die Medien-Schelte Kapellaris im Zusammenhang mit Kritik an Aussagen von Papst Benedikt XVI. ein. “Man muss den Papst kritisieren dürfen”, einige kritische Worte, wie jene nach der Aufhebung der Exkommunikation der vier von Marcel Lefebvre unerlaubt geweihten Bischöfe, seien berechtigt gewesen.

Patterer zog eine Analogie in der Situation von Kirche und Medien: Beide befänden sich derzeit in einer sowohl inneren wie äußeren Krise. Er könnte nur für die Medien ein mögliches Rezept vorschlagen: Rückbesinnung auf alte Tugenden, offensives Zugehen auf die Menschen, auch wenn dies – wie bei den Oster-Titelblättern der “Kleinen” zu Kreuzigung und Auferstehung – zunächst für Verstörung sorgen könne.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • "Hetze-Debatte": Für Kapellari Abendland kein christliches Monopol
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen