AA

Herzfehler?

Als Katherine Heigl vor wenigen Tagen bekannt gab, die kleine Naleigh aus Korea adoptieren zu wollen, erklärte der "Grey's Anatomy"-Star, dass das Mädchen eine "spezielle Betreuung" benötigen werde. Jetzt soll klar sein, was mit Naleigh nicht stimmt: angeblich wurde sie mit einem Loch im Herz geboren!

“Sie ist ein Kind, das spezielle Betreuung benötigt”, hatte Katherine Heigl verraten, ohne auf das gesundheitliche Problem ihrer Adoptivtochter Naleigh dann näher einzugehen. “Darum ist der Adoptionsprozess auch so schnell verlaufen. Man wollte, dass sie möglichst rasch bei uns ist.”

Was fehlt Katherines Töchterchen?

Die kleine Naleigh wurde im Dezember 2008 in Korea geboren und ihrer Adoptivmama im März 2009 via Foto vorgestellt. Im Normalfall müssen allerdings Eltern, die ein gesundes Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, Monate, sogar Jahre warten, bis sie ihr Adoptivkind in die Arme schließen können. Und obwohl Celebritys meist ein paar Plätze auf der langen Warteliste überspringen dürfen, ist es bei Katherine Heigl und ihrer kleinen Naleigh doch überraschend schnell gegangen.

Herz-OP nach Geburt

Die US-Zeitschrift “National Enquirer” behauptet jetzt, die Ursache des schnellen Adoptionsprozesses zu kennen: Naleigh wurde mit einem Loch im Herz geboren und musste deshalb kurz nach ihrer Geburt operiert werden. Ein Insider verriet der Zeitung: “Die Ärzte meinten, der Herzfehler musste so schnell wie möglich behandelt werden, um das Leben des Kindes zu retten.” Katherine Heigl und ihr Ehemann Josh Kelly können jetzt Naleigh in den USA jene medizinische Versorgung bieten, die das zehn Monate alte Mädchen dringend benötigt.

Katherine und Josh haben sich bis jetzt allerdings noch nicht näher zu Naleighs Gesundheitszustand geäußert. Kein Wunder: Die ersten Tage nach der Ankunft ihres Adoptivtöchterchens in den USA will die Jungfamilie natürlich erst einmal im kleinen Kreis – zu dritt – und ohne Presserummel genießen.

(seitenblicke.at/Foto: AP)

Kommentare
Kommentare
Grund der Meldung
  • Werbung
  • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
  • Persönliche Daten veröffentlicht
Noch 1000 Zeichen