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Helmut Elsner will Weihnachten nicht im Gefängnis verbringen

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Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor und jetzige Hauptangeklagte im BAWAG-Prozess, Helmut Elsner, will Weihnachten nicht im Gefängnis verbringen.

Der Wiener Rechtsanwalt Elmar Kresbach, der Elsner seit kurzem ausschließlich in Haftfragen vertritt, hat daher einen Enthaftungsantrag eingebracht, mit dem er den 72-Jährigen noch vor den Feiertagen “freiboxen” möchte. In Folge dessen musste das Wiener Straflandesgericht kurzfristig eine Haftverhandlung anberaumen, die heute, Freitag, um 13.30 Uhr über die Bühne gehen wird. Die Haftprüfung ist nicht öffentlich zugänglich.

Kresbach war von der Familie Elsners beigezogen worden, nachdem er in einem “Standard”-Artikel die Inhaftierung des früheren BAWAG-Chefs als unzulässig bezeichnet hatte. Im Einverständnis mit Elsners Verteidiger Wolfgang Schubert, an dessen Mandat sich nichts geändert hat, fordert Kresbach nun die sofortige Freilassung des 72-Jährigen, da aus seiner Sicht keine Haftgründe mehr vorliegen: Weder bestehe Fluchtgefahr noch sei Elsner aus gesundheitlichen Gründen in der Lage, sich dem laufenden Strafverfahren zu entziehen, in dem er sich wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung vor einem Schöffensenat zu verantworten hat. Der BAWAG-Prozess wird Mitte Jänner fortgesetzt.

BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner muss nun entscheiden, ob sie Elsner, der seit vergangenem Februar im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft sitzt, auf freien Fuß setzt. Dem Vernehmen nach soll sich Elsner vom urologischem Eingriff, dem er sich Anfang Dezember im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder unterziehen musste, gut erholt haben, aber in einem psychisch angeschlagenen Zustand befinden. Auf das aktuelle Befinden seines Mandanten angesprochen, meinte Elsner-Verteidiger Wolfgang Schubert am Freitag gegenüber der APA: “Das können Sie sich ausmalen, wenn jemand die Aussicht hat, zum ersten Mal Weihnachten im Gefängnis verbringen zu müssen.”

Sollte die U-Haft verlängert werden, kann Elsner erst am kommenden Donnerstag wieder Besuch empfangen, da aus Sicht der Häftlinge die Feiertage heuer besonders ungünstig fallen: Am Wochenende gibt es grundsätzlich keine Besuchsmöglichkeit, am 24., 25. und 26. Dezember bleibt die Besuchszone in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Folge der begrenzten personellen Kapazitäten beim Wachpersonal ebenfalls geschlossen. Weil Ruth Elsner heute, Freitag, aus persönlichen Gründen keine Gelegenheit hatte, ihren Mann zu besuchen, müsste dieser somit zumindest eine Woche auf die ihm sehr wichtigen, regelmäßigen Gespräche mit seiner Ehefrau verzichten.

Elsners Verteidiger hatte in der Vergangenheit zahlreiche Enthaftungsanträge eingebracht, die allesamt abgelehnt wurden. “Acht bis zehn werden es schon gewesen sein. Irgendwann habe ich zu zählen aufgehört”, bemerkte Schubert dazu im Gespräch mit der APA. Innerstaatliche Beschwerden gegen die Verlängerung der U-Haft blieben ebenfalls ohne Erfolg, so dass Schubert nun vor allem auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte setzt, wo er gegen die Verhaftung Elsners und Beibehaltung der U-Haft Protest eingelegt hat.

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