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Helmut Elsner von Verschwiegenheitspflicht entbunden

Österreich - Helmut Elsner wird sich nicht mehr auf seinen Dienstvertrag mit der ehemaligen Gewerkschaftsbank oder andere Verschwiegenheitsgebote berufen können, wenn er die Aussage verweigert.

Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird sich bei seiner für morgen, Mittwoch, geplanten zweiten Anhörung vor dem parlamentarischen Banken-Untersuchungsausschuss nicht mehr auf seinen Dienstvertrag mit der ehemaligen Gewerkschaftsbank oder andere Verschwiegenheitsgebote berufen können, wenn er die Aussage verweigert. „Wir haben eine Verschwiegenheitsentbindungserklärung der BAWAG von Generaldirektor Ewald Nowotny erhalten“, so der Ausschuss-Vorsitzende Martin Graf (F) am Dienstag nach einem Gespräch mit Justizministerin Maria Berger (S) zu Journalisten. Er habe von der Justizministerin zudem die Unterstützung zugesagt bekommen, dass auch das Konkursgericht und der Masseverwalter Elsner im Zusammenhang mit dem Konkurs der Salzburger Skifabrik Atomic von seiner Verschwiegenheitspflicht entbindet, so Graf weiter. Eine Erklärung sei noch heute zu erwarten. „Zu BAWAG und Atomic-Fragen muss Elsner morgen antworten, davon gehe ich aus“, so Graf. Elsner werde morgen in den Ausschuss kommen, erwartet Graf. Dies sei so avisiert und er habe bisher nichts Gegenteiliges erfahren. Von Berger sei er gebeten worden, Elsner zu schonen. Es werde morgen vor allem „nachstoßende“ Fragen zu Themen geben, wo sich Elsner beim letzten Mal noch auf seinen Dienstvertrag und Geschäftsgeheimnisse berufen hat.

Ein weiteres Gesprächsthema mit Berger war der Aktenlauf aus dem Ministerium. Statt bereits Mitte Mai werden die Unterlagen aus dem Justizministerium jetzt erst Ende Mai/Anfang Juni dem Ausschuss vorliegen, weshalb der Fahrplan adaptiert werden müsse, so Graf weiter.

Die für 30. Mai geplante Einvernahme von Staatsanwalt Georg Krakow mache dadurch auch keinen Sinn mehr und werde nach hinten – bis nach den 10. Juni – verschoben werden. Dafür spreche auch ein weiterer Grund, nämlich ein noch laufendes Strafverfahren gegen Krakow, das erst Anfang Juni abgeschlossen sein werde.

Eine Unterbrechung des Banken-Ausschusses während des am 16. Juli beginnenden und bis 30. Oktober laufenden BAWAG-Prozesses – wie es vom BZÖ gewünscht wird – hält Graf persönlich nicht für notwendig. Mit fünf bis sieben zusätzlichen Ausschuss-Terminen im Juni wäre man in der Lage, die Anhörungen bis Ende Juni fertigzustellen. Dazu fehle nur noch die Zustimmung der ÖVP-Vertreter. Es seien noch mindestens 30 Personen zu befragen. Für die Erstellung des Endberichtes werden laut Graf weitere vier bis sechs Wochen benötigt, eine Behandlung im Parlament sei somit aus heutiger Sicht Anfang Juli unmöglich. Graf rechnet mit 150 bis 200 Seiten, wozu eventuell noch weitere Minderheitenfeststellungen kommen könnten.

Im Zusammenhang mit den auch im Banken-Untersuchungsausschuss vorgelegten geschwärzten Akten habe ihm die Justizministerin signalisiert, dass sie auch hier dieselbe Rechtsansicht wie im Eurofighter-Ausschuss vertrete. Wie berichtet hätten laut Berger die umstrittenen Steuerakten für den Eurofighter-Untersuchungsausschuss nicht geschwärzt werden dürfen. Die Rechtslage sei hier eindeutig, meinte Graf.

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