”Wir genehmigen das“, gab der Leiter der WienerOberstaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, nach einer morgendlichen Besprechung bekannt, in der das Justizministerium eingebunden war.
“Ausschlaggebend für unsere Entscheidung ist die internistisch-kardiologische Situation bei Herrn Elsner. Den Standard, den er benötigt, können wir ihm nicht bieten” meinte Pleischl im Gespräch mit der APA unter Verweis auf medizinische Gutachten, die beim mittlerweile 76-jährigen Ex-BAWAG-Generaldirektor einen erheblich verschlechterten Gesundheitszustand festgestellt hatten, der in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo Elsner seit viereinhalb Jahren im Gefängnis saß, nicht mehr entsprechend behandelt werden könne. Elsner war im BAWAG-Prozess zu 10 Jahren Haft verurteilt worden.
Helmut Elsner beleibt weiterhin im Wilhelminenspital
Noch am Freitagvormittag dürften die Justizwachebeamten abgezogen werden, die Helmut Elsner in den vergangenen Tagen im Wilhelminenspital abgeschirmt hatten, wo der ehemalige BAWAG-Generaldirektor und bisher wohl prominenteste Strafgefangene der Republik seit 22. Juni behandelt wird. Der 76-Jährige wäre damit ein freier Mann. Er wird allerdings vorerst weiter im Wilhelminenspital verbleiben und wünscht keinerlei Kontakt zu Medienvertretern, wie seine Ehefrau Ruth Elsner heute im Gespräch mit der APA betonte.
Ruth Elsner sorgt sich um ihren Mann
“Interviews sind unmöglich. Mein Mann muss jetzt zur Ruhe kommen. Die Abteilung, auf der er liegt, ist geschlossen. Mein Mann bleibt weiter im Spital. Wie lange, entscheiden die Ärzte. Danach braucht er sicher eine längere Rehabilitation, wo man kurzfristig einen Platz finden muss”, sagte Ruth Elsner.
Wie die APA in Erfahrung brachte, wird am Freitag bei Helmut Elsner eine schon länger geplante Untersuchung an der Wirbelsäule durchgeführt, die mit einer Narkose verbunden ist. Ruth Elsner wird ihren Mann daher auch erst am Nachmittag besuchen.
Justizwachebeamte werden abgezogen
Wien. Zugleich ordnete das Gericht eine neuerliche Untersuchung Elsners auf eine allfällig weitergehende Vollzugsuntauglichkeit in acht Monaten an.
APA