Mit dieser darüber hinausgehenden finanziellen Förderung werden nun auch zusätzlich sozial Bedürftige, die ihr Einkommen aus der Arbeitslosenversicherung bzw. der Pensionsversicherung erhalten, von der Stadt unterstützt.
Auch BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld können den Heizkostenzuschuss beantragen. SozialhilfebezieherInnen erhalten den Zuschuss automatisch bei der nächsten Auszahlung.
Heizkosten-Servicenummer
Die eigens dafür eingerichtete Heizkosten-Servicenummer der Magistratsabteilung 15 (4000-8012) konnte seit dem 25. Oktober bereits rund 3.200 AnruferInnen mit Informationen rund um den Heizkostenzuschuss versorgen wie z.B. Informationen über Anspruchsvoraussetzungen. Weiters wurden bereits an die 1.000 Antragsformulare ausgeschickt.
Die Bearbeitung der Anträge – Prüfung, Entscheidung und Anweisung des einmaligen Zuschusses – erfolgt ab Anfang Dezember. Von der neuen Unterstützung sollen nun Einzelpersonen profitieren, deren Einkommen weniger als 624,78 Euro beträgt bzw. Ehepaare, die ein Einkommen unter 970,85 Euro haben. Sofern minderjährige Kinder im Haushalt leben, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 66,50 Euro pro Kind.
Anträge liegen bereits auf
Damit für alle Anspruchsberechtigten schon vor dem 1. Dezember die Möglichkeit zur Beantragung dieses zusätzlichen Heizkostenzuschusses besteht, liegen die Antragsformulare bereits jetzt in folgenden Stellen und Einrichtungen der Stadt Wien auf: