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Heinz Mayer ortet bei Grasser/Meischberger Verdunkelungsgefahr

Der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer ortet bei Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger in Anbetracht der veröffentlichten Abhörprotokolle eine mögliche Verdunkelungsgefahr.

“Es ist ein Versuch, im Nachhinein etwas zu konstruieren, das steht ziemlich außer Frage”, sagte Mayer in der ZIB 2. “Vielleicht haben die Ermittler auf weitere Telefonate gehofft. Und das geht natürlich nur, wenn sie in Freiheit sind”, erklärt sich Mayer, warum Grasser und Meischberger nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. “Also ich kenne niemanden, der hunderte tausend Euro Provision kassiert und kurz darauf nicht mehr weiß, wofür er die bekommen hat”.

Für die Verhängung einer U-Haft brauche man einen Haftgrund, betonte der Verfassungsrechtler. “Ein Grund, der vielleicht gegen die U-Haft sprechen könnte ist, dass man dann volle Akteneinsicht gewähren muss. Und ein weiterer möglicher Grund wäre, dass noch auf weitere Telefonate gehofft wurde, die aufschlussreich sind”.

“Die Untersuchungshaft ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit und da muss man sehr zurückhaltend sein”, sagte Mayer. In zwei Monaten sei es oft nicht möglich, dass man bei Wirtschaftsstrafverfahren “das, was da verdunkelt werden könnte, aufklären kann”. Insofern sei dies eine sehr kurze Frist, so der Verfassungsrechtler.

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