Beschilderte ägyptische Kartoffeln stammten tatsächlich aus Tunesien oder Italien. Die Betriebe sollen die Angaben sorgfältiger kontrollieren, aber auch das Marktamt soll wirksamer prüfen, so die AK.
Bei inländischem und ausländischem Obst oder Gemüse muss neben dem Preis die Bezeichnung des Herkunftslandes, die Sorte und die jeweilige Handelsklasse des Produktes angegeben werden. Werden Gemüse oder Obst in Supermärkten oder auf Märkten offen oder verpackt angeboten, sind diese Informationen jedenfalls auch auf ein Steckschild zu schreiben. Leider sind auf den Märkten die handgeschriebenen Stecktafeln oft unleserlich, betonte Schöffl. In Supermärkten wiederum komme es immer wieder vor, dass die Schilder falsch zugeordnet seien.
Redaktion: Elisabeth Skoda