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Heimhelferin stahl Schmuck und 7.000 Euro von Pensionisten in Wien

Der Pensionist hatte ein starkes Vertrauensverhältnis zu der Heimhelferin.
Der Pensionist hatte ein starkes Vertrauensverhältnis zu der Heimhelferin. ©APA
Eine 40-jährige Wiener Heimhelferin soll einem Pensionisten, bei dem sie arbeitete und ein sehr vertrautes Verhältnis aufgebaut hatte, im Verlauf von rund einem Jahr bis Ende November 2012 Schmuck und mehr als 7.000 Euro Bargeld gestohlen haben. Sie wurde zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingter Haft, verurteilt.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls musste sich die Frau am Donnerstag vor einem Schöffensenat (Vorsitz Daniela Setz-Hummel) verantworten.

Verwunderung löste vor allem die Verantwortung der Angeklagten aus, selbst bei ihrem Pflichtverteidiger. Die Frau gab die Entwendung des Schmucks – Ketten, Ringe, ein Collier, Armreifen, Nadeln und Broschen – zu, den sie in mehreren Tranchen aus einer unversperrten Schmuckkassette genommen und in verschiedenen Filialen des Wiener Dorotheums versetzt hatte.

Heimhelferin wies Vorwürfe zurück

Den Diebstahl des Bargeldes – drei Mal soll sie zugegriffen haben – bestritt sie aber energisch: “Ich bin nicht der Typ, der Geld stiehlt.” – “Wer soll das sonst gewesen sein?”, wollte Setz-Hummel wissen. “Ich weiß es nicht”, meinte die Angeklagte.Mit dem Erlös ihrer Beute soll sie laut Staatsanwaltschaft unter anderem ihre Zähne saniert und eine Paris-Reise mit ihrer Tochter finanziert haben. Das bestritt die 40-Jährige ebenfalls: “Ich war nie in Paris.” Und die Zähne habe ihr Mann bezahlt, obwohl sie von diesem zum betreffenden Zeitpunkt getrennt gelebt habe.

Pensionist: “Ich habe ihr restlos vertraut”

Der betagte, über 90-jährige, aber geistig überaus rege Pensionist übte sich in Selbstkritik: “Ich habe es ihr nicht allzu schwer gemacht.” Der Schlüssel für die Schmuckschatulle sei immer gesteckt. Dass Geld, das er kurz zuvor von der Bank – jedes Mal in größeren Mengen – abgehoben hatte, verschwand, habe er zwar wahrgenommen, aber “ich habe es verdrängt”. Der Zeuge weiter: “Ich habe gewusst, wenn ich was sage, verliere ich sie. Das war der Mensch, zu dem ich den meisten Kontakt hatte. Ich habe ihr restlos vertraut. Sie war eine gute Heimhilfe.”

Dass auch der Schmuck fehlt, habe er erst Ende November 2012 gemerkt, als er 4.500 Euro abgehoben und 500 Euro zuhause verlegt habe. Auf der Suche nach dem Geld überprüfte er auch das Kuvert mit der Restsumme und entdeckte, dass 3.000 Euro fehlen. Daraufhin sah er in der Schmuckschatulle nach und fand gähnende Leere.

Urteil: 18 Monate teilbedingt

Der Schöffensenat schenkte der Verantwortung der Angeklagten keinen Glauben und verurteilte sie auch wegen des Gelddiebstahls. 18 Monate, davon sechs Monate unbedingt lautete das Urteil. Erschwerend sei neben dem langen Tatzeitraum und der mehrfachen Wiederholung vor allem gewesen, dass die 40-Jährige das Vertrauensverhältnis zu ihrem betagten Opfer ausgenützt habe. “Verwerflicher geht’s nicht, das ist das Allerletzte, was man tun kann”, meinte Setz-Hummel.

Mit einer rein bedingten Strafe sei man auch aus generalpräventiven Gründen nicht ausgekommen: “Sonst lachen’s uns aus, spazieren da raus und tun’s gleich wieder”, erklärte die Richterin. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft aber keine Erklärung abgab, ist der Spruch nicht rechtskräftig.

(APA)

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