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Heidi Klum verklagt Hartz-IV-Empfänger

©AP
Heidi Klum, Topmodel mit einem geschätzten Ja­hreseinkommen von elf Millionen Euro, zerrte einen Hartz-IV-Empfänger vor Gericht und verklagte ihn auf 142.800 Euro.     

Grund für die Klage? Der arbeitslose Heinz F. aus Aue habe auf einem Flyer Werbung für eine Tanzveranstaltung gemacht und zwar mit einem Foto von Heidi Klum. „Das Bild habe ich zufällig auf einer Internetseite gefunden, dass die Frau auf dem Foto Heidi Klum war, wusste ich nicht”, so Heinz F. gegenüber der Bild-Zeitung.

Zur Verantwortung gezogen wurde der Mittellose von Heidis Vater, und zwar ohne Gnade: Er schickte dem Hartz-IV-Empfänger, dem im Monat 345 Euro zum Überleben zur Verfügung stehen, eine Rechnung, die sich gewaschen hat. Der zu bezahlende Betrag betrug für das Fotohonorar von 100.000 Euro, zuzüglich 20% Agenturprovision und Steuern also insgesamt 142.800 Euro.

Nachdem der Mann seine Schulden bei Klum nicht begleichen konnte, landete der Fall schließlich vor Gericht. Ausgang: der Arbeitslose wird eine Unterlassungserklärung unterschreiben, womit die Sache für alle Beteiligten eigentlich aus der Welt wäre. Nicht so für Heinz F., der nun voraussichtlich die Gerichtskosen von 2.300 Euro zu tragen hat. „Ich habe kein Geld. Ich frage mich: Haben diese reichen Leute es nötig, mich, kleinen Mann, zu verklagen?”, so der verzweifelte Mann.

 

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