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Heer schneidert Umstandsmode

Wien/Salzburg - Soldatinnen haben während Mutterschutz und Karenz Anspruch auf passende Bekleidung und persönliche Ausrüstung. Auslöser für den Erlass war eine schwangere Soldatin aus Salzburg.
Das Bundesheer macht Umstandsmode. Das wurde mit einem eigenen Erlass kürzlich geregelt. Schwangerschaftsmodelle gibt es für den alten Dienstanzug 75 sowie für den neuen Kampfanzug 03. Anlass für den Ministeriumserlass vom 9. Juli 2010 war eine schwangere Soldatin aus Salzburg, die während Ihrer Schwangerschaft angepasste Uniformteile benötigte.

Für den Dienstanzug 75 gibt zwei Schnittmuster: das Umstandsfeldhemd und die Umstandsfeldhose. Beim Kampfanzug 03 sind Jacken und Hosen “relativ weit geschnitten und während der Schwangerschaft in entsprechender Größe auszufassen”, heißt es in dem Erlass. Gleiches gilt auch für Nässeschutzjacken und -hosen sowie für die Thermobekleidung.

Den Ausgangsanzug in Grau bzw. Weiß gibt es aus Kostengründen nicht als Umstandsmodell. “Bei auftretendem Bedarf sind die Uniformteile durch Vertragsschneider zu adaptieren und die erwachsenen Kosten aus der Forterhaltungsgebühr zu refundieren.”

Dass schwangere Soldatinnen Umstandsfeldhosen bekommen und ihre Kampfanzüge angepasst werden, heißt aber nicht, dass sich Schwangere ständig im “Feld” aufhalten oder kämpfen. Beim Militär trägt man/frau auch im Innendienst Uniform. Ansonsten gilt beim Bundesheer das Mutterschutzgesetz mit allen seinen Regelungen.

Allzu oft wird die Umstandsuniform freilich nicht gebraucht werden. Aktuell gibt es 363 Soldatinnen.

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