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Hedge-Fonds mit ÖGB unverträglich

ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer ging als Zeuge im BAWAG-Prozess auch auf die Frage der Richterin ein, welche Rolle die Bank für die Gewerkschaft und die Arbeitnehmer gespielt habe.

Betriebsratskredite mit guten Konditionen für Arbeitnehmer seien eine Stärke der BAWAG gewesen, „hoffentlich auch heute“. Das Geld dafür musste von der Bank auch irgendwo verdient werden, räumte Hundstorfer ein, „aber ich glaube, Hedge-Fonds und Gewerkschaftseigentum vertragen sich nicht“.

Die Organisationen ÖGB, BAWAG und SPÖ seien keine Einheit, meinte Hundstorfer auf Befragung durch die Richterin. Zwar gebe es im ÖGB natürlich Fraktionen, die sich zu Parteien bekennen, mehrheitlich zur SPÖ, aber „es gibt hier nicht das gemeinsame Konglomerat“. Im ÖGB hätten seines Wissens nach nur Fritz Verzetnitsch und Günter Weninger von den Verlusten in der BAWAG gewusst, betonte der ÖGB-Präsident.

Der Streikfonds, „das bestgehütete Geheimnis der Republik“, waren in Wahrheit die BAWAG-Aktien und einige wenige Anleihen, führte Hundstorfer aus. Mit dem Streikfonds werde den ÖGB-Mitgliedern bei einem genehmigten Streik ein Anteil am Lohnausfall ersetzt. „Wenn wir Richter uns entscheiden würden zu streiken, könnte man das finanzieren?“ erkundigte sich die Richterin nach den aktuellen finanziellen Reserven des ÖGB. Hundstorfer bejahte, dies gelte jedoch nur „soweit jene Damen und Herren, die streiken, Mitglieder des ÖGB sind. Ich kann nur alle einladen mitzumachen“, nutzte der ÖGB-Präsident seinen Auftritt im Zeugenstand gleich zur Mitgliederwerbung.

Auf Befragung durch die ÖGB-Privatbeteiligtenvertreterin, Anwältin Gerda Kostelka-Reimer, erläuterte Hundstorfer, warum die abgegebene Garantie des ÖGB für die BAWAG unberechtigt erfolgt sei. Demnach galt eine schriftliche Weisung des ÖGB-Präsidiums, dass für die Vermögensverwaltung (ÖVV) zwei Unterschriften notwendig seien.

Für die ÖGB-Vermögensverwaltung hatte Weninger alleine unterschrieben, grundsätzlich war er auch nach außen alleine zeichnungsberechtigt, laut der Weisung wäre aber die Unterschrift des zweiten Geschäftsführers notwendig gewesen, hieß es aus dem ÖGB.

Der frühere ÖGB-Finanzreferent und BAWAG-Aufsichtsratspräsident und jetzige Angeklagte Weninger, der wie die anderen acht Angeklagten die Zeugenaussage von Hundstorfer aufmerksam verfolgte, verteidigte sich: „Mir tut natürlich jeder Euro leid, der verlorengegangen ist“. Wenn er an Hundstorfers Stelle als Zeuge säße, würde er mit dem heutigen Wissen die gleiche Aussage machen. Aber der ÖGB hat nach Ansicht von Weninger deswegen die Bank verloren, weil die Verluste im Jahr 2006 in der Öffentlichkeit abgehandelt worden waren. „Die BAWAG ist öffentlich hingerichtet worden“, sagte der früher langjährige ÖGB-Funktionär. Wäre man schon im Jahr 2001 in alle Gremien gegangen, hätte das wahrscheinlich damals zur gleichen Situation wie heute geführt, zum Verlust der Bank, zur Haftung des ÖGB und zu einem Abfluss in Milliardenhöhe. Das hätte die BAWAG damals nicht ausgehalten, zeigte sich Weninger überzeugt.

Zwischen den Anwälten und der Richterin entspann sich dann eine Kontroverse um die Zulässigkeit von Fragen, den die Richterin mit den Worten „Wir sind hier nicht im Zivilprozess“ beendete. Weningers Anwalt Richard Soyer ließ ein Schreiben vom April 2006 verlesen, in dem sich der ÖGB zu den Haftungen und Garantien für die BAWAG bekannte. Dies sei unter Druck im Zuge der Aufarbeitung der Causa geschehen, damit habe der ÖGB bestätigt, dass er zu seinem Eigentum stehe und diese alten Haftungen noch wirksam waren, erläuterte Hundstorfer. Dies sei aber ein „riesiger Unterschied“ zur Lage von Weninger und Verzetnitsch im Jahr 2000 gewesen, betonte Hundstorfer, da im Jahr 2006 ein Beschluss des ÖGB-Präsidiums und ein Verkaufsbeschluss über die BAWAG vorgelegen seien.

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