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Heckenschütze zum Tode verurteilt

Der ältere der beiden Heckenschützen von Washington, John Allen Muhammad, ist am Montag in Virginia Beach (US-Staat Virginia) zum Tode verurteilt worden.

Eine Geschworenen-Jury entschied am Montag in Virginia Beach (US- Bundesstaat Virginia) nach nur fünfeinhalbstündigen Beratungen, dass „Sniper“ John Allen Muhammad hingerichtet werden soll. Die Todesstrafe für den 42-Jährigen war allgemein erwartet worden, nachdem ihn dieselbe Jury vor einer Woche schuldig gesprochen hatte.

Muhammad zeigte keine Regung, als die Entscheidung der Zwölf verkündet wurde. Mehrere Geschworene dagegen hatten Tränen in den Augen. In Virginia sitzen mit Muhammad insgesamt 28 Menschen in der Todeszelle. Im Durchschnitt vergehen in diesem Bundesstaat zwischen der Urteilsverkündung und der Hinrichtung – wahlweise mit einer Giftspritze oder auf dem elektrischen Stuhl – siebeneinhalb Jahre.

Der Afroamerikaner wird beschuldigt, zusammen mit dem inzwischen 18-jährigen Lee Boyd Malvo im Oktober vergangenen Jahres innerhalb von drei Wochen im Raum Washington zehn Menschen aus dem Hinterhalt erschossen zu haben. Drei weitere Opfer, darunter ein Schuljunge, überlebten. Ein getrennter Prozess gegen Malvo ebenfalls in Virginia ist noch im Gange. Auch Malvo droht im Fall eines Schuldspruchs die Todesstrafe, obwohl er zur Tatzeit noch minderjährig war.

Die „Sniper“ hatten ihre Opfer stets während alltäglicher Aktivitäten ins Visier genommen – etwa beim Betanken ihrer Fahrzeuge oder beim Einkaufen. Die Attentate versetzten die Bevölkerung so sehr in Angst und Schrecken, dass sich viele Menschen vor allem abends nicht mehr auf die Straße trauten. Schulaktivitäten und andere Veranstaltungen im Freien wurden abgesagt.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich „natürlich erfreut“ über das Urteil, „obwohl wir per se keine Freude über den Tod eines Menschen empfinden“, wie Chefankläger Paul Ebert es formulierte. Ebert bezeichnete Muhammad als den „Schlechtesten der Schlechten“. Wenn eine Todesstrafe gerechtfertigt sei, „dann in diesem Fall“. Bereits im Prozess, der ausschließlich auf Indizien beruhte, hatte die Staatsanwaltschaft Muhammad als eine „Verkörperung des Bösen“ bezeichnet.

Im Prozess gegen den älteren „Sniper“ ging es nur um einen der insgesamt 13 Anschläge, die tödlichen Schüsse auf einen Ingenieur. Muhammad wurde gleich zwei Mal zum Tode verurteilt: wegen Mordes mit besonderer Heimtücke und wegen „terroristischen Mordes“ zur Erpressung und Einschüchterung des Staates. Das Strafmaß soll am 12. Februar offiziell vom Richter verkündet werden. Muhammad und Malvo wird angelastet, die Anschläge unter anderem deshalb begangen zu haben, um den Staat zur Zahlung von zehn Millionen Dollar zu zwingen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess rund 450 Beweisstücke für eine Beteiligung Muhammads an den Morden präsentiert, aber nicht nachweisen können, dass der Angeklagte dabei selbst die Finger am Abzug hatte. An der bei der Festnahme des Duos sicher gestellten Tatwaffe waren nur Malvos Fingerabdrücke gefunden worden. Der Richter im Prozess hatte aber entschieden, dass Muhammad auch dann die Todesstrafe erhalten könne, wenn er selbst nicht der direkte Schütze gewesen sei.

Während Muhammad im Verfahren die Taten leugnete, bestreitet Malvo sie nicht. Er erklärte sich wegen Unzurechnungsfähigkeit zur Tatzeit nicht schuldig – mit der Begründung, Muhammad habe ihn einer Gehirnwäsche unterzogen.

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