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Hebammen-Betreuung: Diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse

Neue Regelung bei Hausbesuchen von Hebammen nach der Geburt.
Neue Regelung bei Hausbesuchen von Hebammen nach der Geburt. ©pixabay.com (Symbolbild)
Seit Jänner 2017 können Frauen in Österreich Hausbesuche einer Hebamme nach der Geburt als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Und das unabhängig davon, an welchem Tag sie das Krankenhaus verlassen. Bisher musste die Entlassung vor dem vierten Tag nach der Geburt erfolgen.

“Auf die so genannte vorzeitige Entlassung als Bedingung für Hebammen-Betreuung im Wochenbett zu verzichten, ist uns Hebammen schon lange ein Anliegen”, freut sich Petra Welskop, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums. Grundsätzlich sei in den letzten Jahren ein Trend zu beobachten, dass die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nach der Geburt immer kürzer werde. Die Spitalsstatistik zeigt das deutlich: Im Jahr 2000 gingen österreichweit rund 12.000 Frauen in den ersten vier Tagen nach der Geburt nach Hause, im Jahr 2014 waren es fast 30.000 Frauen, Tendenz weiterhin steigend.

Krnakenkasse übernimmt Hausbesuche der Hebamme

Gesunde Frauen und ihre Neugeborenen seien laut Welskop in den Tagen und Wochen nach der Geburt zu Hause sehr gut aufgehoben. “Besonders das frühe Wochenbett in den ersten ein bis zwei Wochen ist eine Zeit enormer körperlicher, seelischer und sozialer Veränderungen. Und wo könnte das besser gelingen als zu Hause, mit einer Hebamme an der Seite, die regelmäßig kommt, dadurch Sicherheit gibt und diese Sicherheit an das Neugeborene weitergeben kann. Davon profitiert auch der Rest der Familie”, erklärt Welskop.

Fünf Hebammen-Hausbesuche in den ersten fünf Tagen nach der Geburt und – wenn Probleme auftreten – weitere sieben Hausbesuche bis zur achten Woche bezahlt die Krankenkasse. Häufig sind es Probleme beim Stillen, die die Hebamme schon frühzeitig erkennt, und mit den richtigen Maßnahmen einen weiteren guten Stillverlauf unterstützt.

Erhöhung der Hebammen-Kassentarife

Auch auf eine Erhöhung der Kassentarife für Hebammen-Hausbesuche und Konsultationen in der Hebammenordination einigten sich die Sozialversicherungsträger und das Österreichische Hebammengremium. “Seit zwei Jahren verhandeln wir über einen neuen Gesamtvertrag mit dem Hauptverband, und nachdem wir leider noch keine Einigung erzielt haben, war es jetzt einmal wichtig, zumindest eine Erhöhung der wichtigsten Tarife vorzunehmen”, sagt Petra Welskop.

Für einen Hausbesuch erhielt eine Kassenhebamme bisher 35,70 Euro vergütet. Ab 1. Jänner 2017 werden die Krankenkassen 41,70 Euro bezahlen. Außerdem wurden weitere schrittweise Erhöhungen in den kommenden Jahren vereinbart, so dass ab 1.1.2020 Kassenhebammen für einen Hausbesuch 50 Euro bekommen werden.

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