Der gebürtige Wiener hatte sein rund 2500 Quadratmeter großes Anwesen samt Luxusvilla im brandenburgischen Michendorf im Internet zur Verlosung angeboten. Er war aus beruflichen Gründen in das Anwesen bei Berlin gezogen, wollte nach seiner Pensionierung aber zurück in nach Österreich. Weil alle Versuche, das Haus zu verkaufen, scheiterten, startete er Anfang 2009 seine private Online-Lotterie.
Die Berliner Richter werteten das als “unzulässiges Glücksspiel”. Dass der Österreicher sein Spiel nur im Netz anbot, alles Weitere aber per E-Mail und Briefpost abwickelte, ändere daran nichts.
Hausverlosung in Österreich legal
Der große Verlosungs-Boom war vor wenigen Jahren über Österreich geschwappt. Dabei verkaufen Hausbesitzer meist per Internet Lose. Das gezogene Los gewinnt das Haus um einen Minimalpreis. Die Gesamtsumme der verkauften Lose übersteigt meist den Marktwert des Hauses; Verkäufer sowie Gewwinner steigen also sehr gut aus. Da der Lospreis normaler Weise sehr gering ist, hält sich der Verlust für die Verlierer in Grenzen. In Österreich ist die Hausverlosung ganz offiziell legal.