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Hausdurchsuchung nach Baby-Entführung

Nach der glücklich ausgegangenen Entführung der drei Monate alten Nora am Mittwoch aus einem Salzburger Einkaufszentrum wird die Wohnung der Verdächtigen im Tiroler Unterland bald durchsucht.
"Es geht uns gut"
Nora mit ihrer Familie
Salzburg: Baby entführt
Entführte Nora wohlauf
Details bekanntgegeben
Entführtes Baby gefunden
Sie ist derzeit versiegelt und wird geöffnet, sobald eine Verfügung der Staatsanwaltschaft vorliegt, sagte Oberst Josef Holzberger vom Landeskriminalamt (LKA) Salzburg am Freitag zur APA. Meldungen, wonach die 32-jährige Verdächtige bereits ein Kinderzimmer mit Babysachen eingerichtet hatte, konnte er vorerst nicht bestätigen.

Polizisten seien nach der Festnahme der Frau am Mittwoch nur ganz kurz in der Wohnung gewesen und hätten diese dann gleich versiegelt, so Oberstleutnant Karl Ritscher vom LKA Tirol. Er wusste daher ebenfalls nichts von einem Kinderzimmer. Da die Verdächtige nicht auf freiem Fuß sei, gebe es keine Gefahr im Verzug, und deshalb wurde bei der Staatsanwaltschaft auf eine entsprechende Verfügung zur Hausdurchsuchung angesucht, und die liege noch nicht vor, sagte Holzberger.

Gestern war bekannt geworden, dass die Tirolerin bereits am Dienstag versucht hatte, ein Baby zu entführen. Weitere Hinweise, dass sie dies auch davor schon probiert hätte, seien keine eingelangt und auch nicht mehr unbedingt zu erwarten. Holzberger geht nämlich davon aus, dass sich Betroffene nach der intensiven Medien-Berichterstattung bereits gemeldet hätten.

Weiterhin unklar ist, wo das Verfahren letztlich geführt wird, wobei ausgerechnet Salzburg immer unwahrscheinlich wird. Denn sollte es überhaupt von Bayern abgetreten werden, würde es wahrscheinlich nach Innsbruck kommen. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die 32-Jährige nämlich bereits wegen eines Vermögensdeliktes, erläuterte Marcus Neher, der Sprecher der Strafverfolgungsbehörde in Salzburg. Und es sei üblich, alle Delikte bei einer Behörde zu behandeln. Für die Strafbemessung – so die Verdächtige überhaupt schuldfähig war – ist es jedenfalls nicht egal, wo das Verfahren läuft: In Deutschland beträgt die Höchststrafe fünf Jahre, in Österreich sind es nur drei.

Eine weitere Einvernahme der Verdächtigen hat es inzwischen nicht mehr gegeben, sagte Volker Ziegler, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Die Frau sei nach der Vorführung beim Richter in die psychiatrische Klinik eingeliefert worden und wird dort nun in Ruhe untersucht.

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