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Hauptbahnhof Wien: Architekten könnten Neuausschreibung erzwingen

Der Streit um den nicht EU-weit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb für die "BahnhofCity" beim künftigen Wiener Hauptbahnhof könnte die ÖBB noch viel Zeit und Geld kosten.

Sollte das Bundesvergabeamt (BVA) eine Verletzung des Vergaberechts erkennen, könnte das Unternehmen im Endeffekt zu einer Neuausschreibung gezwungen sein, erklärte BVA-Vorsitzender Michael Sachs auf APA-Anfrage.

Wie die Tageszeitung “Der Standard” am Wochenende berichtete, hat ein internationales Architektenkonsortium in der Vorwoche das derzeit laufende Expertenverfahren für den Stadtteil samt ÖBB-Hochhaus beeinsprucht. Zuvor war bereits Georg Pendl, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, aus der Wettbewerbsjury ausgestiegen. Die ÖBB hatten für das Areal lediglich einen geladenen Wettbewerb mit acht Architektenteams ausgeschrieben.

Die Argumentation von Michaela Steinacker, Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH: Man handle als privatwirtschaftlicher Akteur und falle damit nicht in den Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes. Zwei Gutachten würden dies eindeutig belegen. Die Gegenseite argumentiert, dass hier ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabegesetz umgehe. Der Schwellenwert für ein offenes Verfahren in der Höhe von 206.000 Euro werde jedenfalls klar überschritten.

Im Bundesvergabeamt bestätigte man, dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wurde. Die ÖBB wurden zur Stellungnahme aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen wird es eine Entscheidung geben. Fällt diese gegen die Rechtsmeinung der ÖBB aus, könnte dies in der Folge das Vergabeverfahren zu Fall bringen. Die Beschwerdeführer könnten dann nämlich mit der BVA-Entscheidung im Rücken ein zivilgerichtliches Urteil erwirken, so Sachs.

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