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Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten in Wien beginnt am 1. November

Die Hauptanmeldezeit für die Kindergärten der Stadt Wien beginnt
Die Hauptanmeldezeit für die Kindergärten der Stadt Wien beginnt ©APA (Sujet)
Wichtiger Termin für Eltern mit Kleinkindern, die keinen privaten Kindergarten wählen: Am 1. November startet die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien für das Kindergartenjahr 2021/22.
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Die Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz ist ab diesem Stichtag online unter www.kindergaerten.wien.at möglich. Darüber hinaus nehmen die Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten die Anmeldungen auch per E-Mail, Post, Fax oder persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten entgegen.

Zwei Monate Hauptanmeldezeit für gute Planung

"Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch der Stadt eine gute und genaue Planung", betonen Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky und Daniela Cochlár, Leiterin der Stadt Wien - Kindergärten.

Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht von Bedeutung. Die Plätze werden nach objektiven Kriterien, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern, vergeben. Ende März erhalten Eltern Informationen zur Vergabe der städtischen Kindergartenplätze.

Beantragung einer KundInnennummer für städtischen Kindergarten Pflicht

Mit der Anmeldung für einen Platz in einem städtischen Kindergarten erhält das Kind die benötigte KundInnen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergarten-Kinder automatisch. Doch auch vor der Anmeldung für einen Platz im privaten Bereich benötigt jedes Kind eine KundInnen-Nummer. Diese kann online, per E-Mail, Post oder Fax bei einer Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten beantragt werden. Alle Informationen gibt es im Internet oder beim Infotelefon unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55.

In diesem kurzen Video erfahren Interessierte mehr über das Prozedere der Kindergarten-Anmeldungen.

Infos zum verpflichtenden Kindergartenjahr

In Österreich müssen alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Die sogenannte Kindergartenpflicht gilt für Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.

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