Konsumentenschutzminister Herbert Haupt (F) will
nachträglichen Preiserhöhungen von Reiseveranstaltern ein Ende
setzen. Ich habe den Verein für Konsumentenschutz (VKI) damit
beauftragt, gegen zwei Reiseveranstalter vorzugehen, so Haupt in einer Aussendung. Demnach hat hat der VKI eine Unterlassungsklage gegen die Reiseanbieter Gulet und
TUI eingebracht.
Im Sommer 2004 stellten laut der Aussendung zahlreiche
Reiseveranstalter ihren Kunden Zusatzkosten zwischen 9 und 15 Euro
pro Person wegen gestiegener Kerosinpreise nachträglich in Rechnung.
Diese Preiserhöhungen stünden aber – sofern nicht bei der Buchung
eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde -im Widerspruch zum
Konsumentenschutzgesetz und seien daher unzulässig und unwirksam.
Konsumenten können Geld zurück verlangen
Ziel der Klagen ist ein gerichtliches Verbot, Preiserhöhungen
vorzunehmen und eine Verpflichtung der Veranstalter, bereits bezahlte
Zusatzkosten an Konsumenten wieder zurückzuzahlen. Im Falle eines
positiven Gerichtsurteils können Konsumenten bereits bezahlte
Zusatzkosten zurückverlangen, so Haupt. Reisenden, die noch vor
ihrem Urlaubsantritt stehen, rät der Konsumentenschutzminister,
allfällige Zusatzkosten nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu
zahlen.
Weiters organisiert der VKI eine Geld zurück-Aktion, indem er
sich als Sammelstelle für derartige Konsumentenbeschwerden zur
Verfügung stellt. Konsumenten, denen von Veranstaltern im
Zusammenhang mit Pauschalreisen Zusatzkosten wegen
Treibstofferhöhungen in Rechnung gestellt wurden, sollen durch diese
Aktion zu ihrem Recht kommen, so Haupt.