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Hass auf den Bruder: Ein Jahr Haft

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Am 8. Mai erschien ein 57-jähriger Mann auf einem Wiener Kommissariat und forderte die verwunderten Beamten auf, ihn festzunehmen. Ansonsten werde er seinen Bruder umbringen.

Zur Untermauerung seiner Worte legte der aufgebrachte, vor Erregung schwitzende Mann ein Springmesser auf das Pult und schrie: “40 Jahre sekkiert der mich schon!“ Am Mittwoch wurde der 23-fach Vorbestrafte im Straflandesgericht wegen gefährlicher Drohung zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt.

Hintergrund dürfte eine Erbstreiterei sein. Der 57-Jährige wirft seinem jüngeren Bruder vor, ihm bewusst das Ableben des Vaters verschwiegen und sich dessen Besitz – darunter angeblich mehrere Grundstücke – unter den Nagel gerissen zu haben. „Ich hab’ dadurch einen seelischen Schaden erlitten. Einmal kommt das zum Ausbruch“, suchte der Ältere um Verständnis.

Vor der Verhandlung hatte er schriftlich davor gewarnt, den Bruder ja nicht als Zeugen zu laden. Sollte das doch geschehen, möge man ihm Handschellen anlegen, da er diesen ansonsten im Gerichtssaal erwürgen werde, so der 57-Jährige. Der Wunsch, ihn „abzustechen“ werde nämlich „immer intensiver“.

Der Hass muss also tief sitzen. „Ja, i bin irrsinnig haߓ, bekräftigte der Angeklagte. Sollte er den Bruder heute zu Gesicht kriegen, bestehe die Gefahr, „dass i momentan durchdreh’.“

Also wurde der Mann abgeführt, ehe das Objekt seines Hasses in den Zeugenstand trat. „Der Vater hat nichts hinterlassen außer Schulden“, gab er 55-jährige, ein erfolgreicher Gastwirt, an. Er habe keine Ahnung, weshalb sein Bruder so wütend auf ihn sei: „Im vergangenen Juni hat er angerufen, nachdem ich jahrzehntelang nichts von ihm gehört hatte. Er hat mich wissen lassen, dass ich mich jetzt ’warm anziehen’ soll.“

„Ham’s eahm g’hört, den Herrn Kaufmann?“, legte der Angeklagte die größtmögliche Verachtung in seine Stimme, als er wieder in den Saal gebracht wurde. Dort protestierte er dagegen, sich seit dem inkriminierten Vorfall in U-Haft zu befinden: „Den Elsner lasst’s rumlaufen! Der und der Fendrich g’hören eine da! … Frechheit!“ Dann erteilte er wieder der Richterin das Wort: „Gibt’s no was?“

Diese sprach ihn schuldig, worauf der 57-Jährige ankündigte, seinen Hungerstreik zu verlängern: „Seit acht Tagen hungere ich, seit fünf Tagen trink’ ich nix! I hab scho elf Kilo abg’nomm’n.“ Gegen das Urteil werde er selbstverständlich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen, „obwohl meine Anwältin nix kann.“

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