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Hasen-Affäre

Feldhase von Albrecht Dürer/ &copy APA
Feldhase von Albrecht Dürer/ &copy APA
Das Bundesdenkmalamt wird in der Debatte um das Gemälde von Albrecht Dürer der Berufung stattgeben. Das Denkmalamt signalisiert Einverständnis mit dem Lösungsvorschlag von Ministerin Gehrer.

In einer von seinem Präsidenten Wilhelm Georg Rizzi unterzeichneten Erklärung nimmt das Bundesdenkmalamt (BDA) am Freitag zu der gestern Abend von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) bekannt gegebenen Lösung der Affäre um die an den Prado verliehenen Dürer-Werke der Albertina Stellung. Der gestern von der Albertina eingebrachten Berufung gegen den Bescheid vom 28. Februar werde „vorbehaltlich einiger offener Detailfragen, die noch der Abklärung bedürfen (…) in Form einer Berufungsvorentscheidung“ stattgegeben, heißt es darin.

In dem Bescheid war die Ausstellungsdauer von fünf Dürer-Blättern („Blaurackenflügel“, „Tote Blauracke“, „Maria mit den vielen Tieren“, „Feldhase“, „Kopfstudie nach einem alten Mann“) befristet worden. Der im Bescheid ausgesprochenen Einschränkung auf vier Wochen lagen die internationalen Museumsstandards für grafische Werke sowie die vorgesehenen Öffnungszeiten von 12,5 Stunden täglich zu Grunde. In der Berufung wurde nun mit der Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen Belichtung von 50 Lux argumentiert.

Lichtbelastung reduzieren

„Wenn die Lichtbelastung auf die Hälfte (25 Lux) reduziert ist, kann in linearer Umrechnung die Ausstellung auf das Doppelte erhöht werden, d.h. acht Wochen oder 700 Stunden bei 25 Lux. Diese indirekt proportionale Umrechnung von Belichtungszeit und Luxanzahl wurde auch von einschlägigen Fachrestauratoren einhellig als sachlich korrekt bestätigt“, heißt es in der BDA-Aussendung. „Der nun modifizierte Antrag sieht vor, dass die Verweildauer der genannten Blätter im Prado auf die gesamte Ausstellungszeit verlängert wird, sie innerhalb dieses Zeitraums jedoch nicht länger als 700 Stunden dem Licht bei 25 Lux ausgesetzt und in der übrigen Zeit dem Licht entzogen sind.“

Da die Dosis der Lichtbelastung der Objekte das entscheidende Kriterium für die Befristung war und der vorgegebene Rahmen dieser Belastung eingehalten wird, hätte so eine Lösung erzielt werden können.

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