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Hartz-IV: Forderungen nach Korrekturen

Kurz vor Inkrafttreten der deutschen Arbeitsmarktreform (Hartz-IV) am 1. Jänner hat die Debatte über mögliche Nachbesserungen begonnen. Fünf weitere Landkreise legten eine Verfassungsbeschwerde ein.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterstützte die Forderungen von Wohlfahrtsverbänden nach Erhöhung des sogenannten Arbeitslosengeld II, das für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger gilt, und der Sozialhilfe und äußerte Zweifel an den Zumutbarkeitsregeln.

Der Chef der deutschen Grünen Reinhard Bütikofer äußerte die Bereitschaft, notfalls nachzubessern. Der Deutsche Landkreistag in Berlin legte am Montag für weitere fünf Kreise Verfassungsbeschwerde gegen Finanz- und Organisationsregeln von Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht ein. Insgesamt sind bei dem Gericht in Karlsruhe Klagen von elf Kreisen eingegangen.

Ver.di-Chef Frank Bsirske sagte der dpa, schon bei dem für Februar vereinbarten Treffen zwischen Regierung und Gewerkschaften zu Hartz IV werde darüber zu sprechen sein, ob und welche Instrumente korrigiert werden müssten. Bütikofer nannte Hartz IV in der „Bild“- Zeitung „eine Reform mit Augenmaߓ. Dennoch werde man „die Ergebnisse von Hartz IV prüfen und gegebenenfalls nachbessern“.

Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sagte der „Financial Times Deutschland“, es werde sich herausstellen, dass einige Maßnahmen „nicht optimal“ seien. Durch die derzeitige Regelung bei 400-Euro-Jobs könnten viele Menschen in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Denn lehnt ein Langzeitarbeitsloser zumutbare Arbeit ab, muss er Kürzungen hinnehmen. Als zumutbar gilt jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit, auch Teilzeitarbeit oder 400-Euro-Jobs.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Rainer Brüderle sprach sich für eine Erhöhung der Einkommensgrenze von 400 auf 630 Euro aus. Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitsminister Helmut Holter (PDS) rechnet damit, dass die Bundesregierung die Reform für Ostdeutschland nach den Landtagswahlen in Schleswig- Holstein und Nordrhein-Westfalen korrigieren werde.

Der Landkreistag hat nun für insgesamt elf Kreise Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Angefochten wird im Wesentlichen die Finanzierungsregelung für Wohn- und Heizkosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II. Nach der Hartz-Reform wird das frühere Wohngeld „Unterkunfts- und Heizkosten“ genannt und zu 70,9 Prozent von den Gemeinden bezahlt. Den Rest übernimmt der Bund. Die Kommunen befürchten eine Überbelastung. Früher wurde das Wohngeld je zur Hälfte von Ländern und Gemeinden getragen. Die Länder sollen ihren Wohngeldanteil jetzt an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeben. Der Bund hat die Kritik der Kreise zurückgewiesen, aber für den Fall des Falles Nachbesserungen vorgesehen.

Deutschen Beziehern des üblichen Arbeitslosengeldes winken ab dem neuen Jahr Vermittlungsgutscheine bereits sechs Wochen nach dem Jobverlust, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag in Nürnberg mit. Bisher hatten Betroffene erst nach drei Monaten Anspruch auf einen Gutschein. Die Gutscheine ermöglichen es Arbeitssuchenden, einen privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit mit der Vermittlung zu beauftragen.

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