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Harte Strafen im Kampf gegen illegale Tuning-Szene

Gewessler: "Werden in Zukunft gegen derartige Entwicklung sehr konsequent vorgehen"
Gewessler: "Werden in Zukunft gegen derartige Entwicklung sehr konsequent vorgehen" ©Canva ; APA
Härtere Maßnahmen gegen die illegale Tuning-Szene: Eine heute in Begutachtung geschickte Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) soll höhere Strafen für Verkehrsrowdys und schnellere Abnahmen von Kennzeichen und Autoschlüssel vorsehen.
Höhere Strafen für Raser

Das gab heute Verkehrsministerin Eleonore Gewessler (Grüne) bei einer Pressekonferenz mit Kärntens Landesrat für Verkehr und Tourismus, Sebastian Schuschnig (ÖVP) bekannt.

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Tuning-Teffen häufen sich

"Die meisten Menschen in unserem Land halten sich im Straßenverkehr an die Regeln", betonte Gewessler. "Wir sehen aber, dass sich in den vergangenen Jahren Berichte häufen über einzelne Tuning-Treffen, Veranstaltungen, bei denen von manchen der Teilnehmer all diese Regeln über Bord geworfen werden, wo Fahrzeuge mit illegalen Umbauten enorme Lärmbelastung für die Bevölkerung verursachen und die Luft verschmutzen. Wo einzelne rücksichtslose Tuner andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerade der Wörthersee hat sich zu einem Hotspot für solche Ereignisse entwickelt und die Menschen vor Ort leiden massiv darunter."

Dagegen werde man in Zukunft sehr konsequent vorgehen. "Wer mutwillig und rücksichtslos Regeln bricht, muss auch mit entsprechenden harten Konsequenzen rechnen", betonte die Ministerin.

Kennzeichen an Ort und Stelle weg

Die Novelle sehe vor: "Wenn Polizistinnen und Polizisten künftig wahrnehmen, dass durch illegale Modifikationen an Autos Fehlzündungen herbeigeführt werden, die absichtlich zu massiver Lärmbelastung führen, können an Ort und Stelle Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel abgenommen werden - noch bevor eine eingehende technische Untersuchung in einer Werkstatt erfolgt. Wer mit Fahrweisen, die im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen haben, Lärm und Rauch verursacht, etwa durch Kreiseln des Fahrzeuges um die eigene Achse oder Driften, muss damit rechen, dass seine Fahrt mit bis zu 72 Stunden, zum Beispiel mit einer Radkralle, unterbrochen werden kann", führte Gewessler aus.

Bis zu 10.000 Euro Strafe

Man haben aber auch gesehen, dass es bei solchen Delikten höhere Strafen braucht. "Wir schaffen deswegen für solche Fälle eine Mindeststrafe von 300 Euro, die als Organmandat auch gleich und unmittelbar eingehoben werden können", sagte Gewessler. Wiederholungstäter, "Rowdys, die immer wieder auffällig werden", müssten künftig mit noch empfindlicheren Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen.

Statement von Landesrat Sebastian Schuschnig:

(APA)

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