Zuvor lagen die Rechte für “Happy Birthday” allein beim Unterhaltungsgiganten Warner/Chappel Music. Regelmäßig verlangte der Musikkonzern deswegen Lizenzgebühren von denjenigen, die das Lied kommerziell nutzten. Den Urheberanspruch hatte Warner bis jetzt damit begründet, dass der Konzern 1988 ein Unternehmen, dem damals die Rechte des Liedes gehörten, gekauft habe.
Klage von 2013
Die jetzige Entscheidung, dass der Song Allgemeingut ist, geht auf eine Klage aus dem Jahre 2013 zurück. Die Macher eines kostengünstig produzierten Dokumentarfilms hatten den Song in ihrem Werk verwendet, Warner/Chappel hatte daraufhin eine Verwendungsgebühr von 1500 US-Dollar in Rechnung gestellt. Die nun richterlich gebilligte Einigung sieht vor, dass das Musikunternehmen den Urheberanspruch aufgibt und auf ausstehende Lizenzgebühren verzichtet.
Komponiert wurde der Song vermutlich im Jahr 1893 von den US-amerikanischen Kindergarten-Erzieherinnen Patty und Mildred J. Hill.