Kartnig habe sich in der Haft – in der er sich seit Ende Oktober 2014 wieder befand, weil ihm die Fußfessel entzogen worden war – “vorbildlich verhalten”, so der Pressesprecher der Justizanstalt, Oberstleutnant Manfred Ulrich, am Samstag zur APA. Kartnig hatte die 15-monatige Haftstrafe Mitte November angetreten, ihm war vorerst eine Fußfessel zugebilligt worden. Diese Hafterleichterung hatte er aber wegen eines Opernbesuchs und eines Restaurantbesuchs zu seinem Geburtstag in Wien Mitte bzw. Ende Oktober wieder verloren.
Mai 2015: Zwei Drittel der Haftstrafe verbüßt
Zwei Drittel der Haftstrafe hätte Kartnig Mitte Mai 2015 verbüßt. Ob er dann wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden könne, werde derzeit geprüft, bestätigte Ulrich Berichte von “Kleine Zeitung” und “Österreich”.
Zwei weitere Verfahren
In zwei weiteren Verfahren Ende vorigen Jahres war Kartnig wegen Betrugsdelikten zu zunächst vier Jahren und dann zu zusätzlichen sieben Monaten Haft verurteilt worden. Diese Urteile sind nicht rechtskräftig, da seitens Kartnig dagegen Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt wurde.
(APA)