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Hanfplantage in der City

Symbolbild
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Auf 160 Quadratmeter betrieb ein 30-Jähriger im Keller eines noblen Patrizierhauses in der Wiener Innenstadt eine Hanfplantage. Geheimnis machte er daraus keines: Schon am Eingangstor wies ihn ein Schild als „Hanfbauer“ aus.

Er handelte ganz offiziell mit seinen Pflanzen, war bei der Sozialversicherung der Bauern angemeldet, und die Landwirtschaftskammer hatte ihm sogar Tipps gegeben, wie man an EU-Fördermittel kommt. Das hinderte die Staatsanwaltschaft Wien nicht daran, ihn nach dem Suchtmittelgesetz anzuklagen. Am Mittwoch wurde er im Straflandesgericht allerdings rechtskräftig freigesprochen.

Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft

Man verdächtigte den 30-Jährigen, ein Dealer zu sein. Als bei einer Hausdurchsuchung im Juli 2003 insgesamt 64 Stauden beschlagnahmt wurden, hielt man es für wahrscheinlich, dass er die Pflanzen nur deshalb aufzog, um sie später zu Haschisch oder Marihuana zu „verarbeiten“. Strafrahmen für das angeklagte Delikt: Bis zu zehn Jahre Haft.

Der Mann konnte Richter Peter Liebetreu aber davon überzeugen, primär deshalb Gefallen am Hanf gefunden zu haben, „weil die Pflanzen fantastisch aussehen und wunderbar riechen“. Hanf zu züchten, sei immer sein Lebenstraum gewesen. „Den habe ich im Moment allerdings aufgegeben“, meinte er im Hinblick auf das Strafverfahren.

Lieferungen an ganz Österreich

1.500 Euro machte die monatliche Miete aus, und doch konnte der Mann von seinem Betrieb ganz gut leben. Er belieferte österreichweit andere Händler und Kunden, die offensichtlich ganz besondere Zimmerpflanzen wollten, und er achtete mit Hilfe entsprechender Klimatisierung und Beleuchtung penibel darauf, dass seine Gewächse nicht zu blühen begannen. „Strafbar wird’s nämlich erst dann. Wenn sie einen THC-Gehalt entwickeln“, wusste sein Verteidiger.

Hanf blühte erst im Polizeikammerl

Zu blühen begann der Hanf aber erst in einem Kammerl im Polizeikommissariat, und das kam so: Statt die Stauden gleich abzuernten, schafften die von einer anonymen Anzeige auf den Plan gerufenen Beamten – es handelte sich dabei um keine Suchtgiftspezialisten – diese in den Blumentöpfen in ihre Dienststelle und stellten sie in einem Hinterzimmer ab, wo es ein einziges Fenster gab.

Ideale Bedingungen, „denn da beginnen sie zu sprießen, wenn ihnen vorgegaukelt wird, es wird Herbst“, so der Beschuldigte zum Richter. Dieser konnte nach der Beweislage nicht ausschließen, dass der später von einem Sachverständigen festgestellte THC-Gehalt von 1,84 Prozent wirklich auf die „nicht ordnungsgemäße Sicherstellung“ zurückzuführen war.

Die Mitbewohner des Hanfbauern dürften übrigens bedauern, dass seiner Plantage der Garaus gemacht wurde. Die sollen nämlich vom süßlichen Geruch, der da durch den Lüftungsschacht aus dem Keller drang, ganz begeistert gewesen sein.

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