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Handydaten: Rechtsschutzbeauftrager plädiert für Neuregelung

Jirvosky ist dafür, dass Zugriff auf Handydaten neu geregelt wird.
Jirvosky ist dafür, dass Zugriff auf Handydaten neu geregelt wird. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Rechtsschutzbeauftrage Robert Jirovsky plädiert für eine Neuregelung des Zugriffs auf Handydaten. So sollte etwa eine gerichtliche Bewilligung eingeführt werden, meinte er in der "Presse" (Montag-Ausgabe). Zuvor hatte sich bereits die Rechtsanwaltskammer für eine Neuregelung ausgesprochen.
Rechtsanwälte fordern Reform

Anders als die Anwälte hält Jirovsky aber eine Schwelle der dafür nötigen Anlasstaten auf mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten für zu hoch. Er schlägt eine Strafhöhe von mindestens sechs Monaten vor.

Zugriff auf Handydaten: Jirovsky plädiert für Neuregelung

Die Rechtsanwaltskammer hatte zuletzt eine Reform bei der Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern gefordert - also etwa Handys. Die derzeit niederschwelligen Vorgaben (für die Sicherstellung reicht die Anordnung einer Staatsanwaltschaft, Anm.) sollten auf das rechtsstaatliche Niveau bei der Nachrichtenüberwachung angehoben werden. So sollte etwa eine begründete gerichtliche Bewilligung Voraussetzung und die Schwelle der Anlasstaten auf mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten angehoben werden.

Er teilte die Einschätzung der Anwälte, dass nachgeschärft werden müsse, meinte Jirovsky. Die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kommunikation hätten sich seit der gesetzlichen Regelung der Sicherstellung geändert. "Eine gerichtliche Kontrolle einzuführen halte ich für richtig, weil damit noch vor der Durchführung dieser Ermittlungsmaßnahme nochmals geprüft werden kann, ob die Anordnungsvoraussetzungen vorliegen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist."

Geforderte Strafschwelle für Jirovsky zu hoch

Die von den Anwälten geforderte Strafschwelle hält er aber für zu hoch. Er verstehe hier die Bedenken von Staatsanwaltschaften, dass Delikte wie Nötigung oder gefährliche Drohung (Strafhöhe jeweils Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Anm.) damit nicht aufgeklärt werden können. Auch Stalking, der Besitz kinderpornografischer Darstellungen oder die Teilnahme an staatsfeindlichen Bewegungen würden unter der Ein-Jahres-Schwelle bleiben - diese sollte daher nur sechs Monate betragen.

Jirovsky ist seit September als Nachfolger der zurückgetretenen Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher im Amt. Vor seiner Pensionierung war er Leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen im Justizressort.

(APA/Red)

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