Handy- und Internetüberwachung
Zusammen mit Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Rechtsanwalt Ewald Scheucher soll bis Ostern ein Erstantrag der Drei vorliegen. Parallel dazu sollen rund 50 unterstützende Persönlichkeiten für einen Individualantrag gefunden werden, so das Mitglied des Menschenrechtsausschusses bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Die letzte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sei in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen worden, meinte Zach. Sie enthalte Bestimmungen, die sicherheitsbehördliche Zugriffe auf personenbezogene Handy- und Internetdaten ohne richterliche Mitwirkung oder Kontrolle erlaube. Beim gewählten Weg zum VfGH handelt es sich um einen Individualantrag gemäß Artikel 140 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Es sei keine Frage, dass man Bedrohungen durch Terror effizient bekämpfen müsse, aber es stelle sich auch die Frage, wie hoch der Preis dafür sei, sagte Tretter. Es müsse gesichert sein, dass die überwachte Person nach Abschluss der Aktion auch darüber informiert werde, um dann überprüfen lassen zu können, ob sie rechtskonform gewesen sei. Auch der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium biete keinen effizienten Rechtsschutz. “Wir alle sind potenziell Betroffene”, meinte der Leiter des Boltzmann-Instituts. Man hätte zwar die Möglichkeit, jede Woche ein Auskunftsbegehren zu stellen – anzufragen, ob man überwacht worden sei -, “aber das ist wohl weder effizient noch unzumutbar”.
Das Problem sei, dass der VfGH bisher immer einen “aktuellen Rechtseingriff” gebraucht habe, erklärte Tretter. Scheucher hofft in diesem Fall, dass der VfGH erkenne, dass “neue technischen Möglichkeiten bestehen, die es vorher nicht gegeben hat”, und dass eine direkte Betroffenheit schwer nachzuweisen sei.
Zusammen fungiere man als Erstantragsteller, parallel dazu sei man in Gesprächen mit Vertretern z. B. von der Richter- und Ärzteschaft, Kirchen und Medien, sagte Zach. Die Vorstellung der Persönlichkeiten sei für kommende Woche geplant. Gemeinsam soll der Individualantrag eingebracht werden. Außerdem will man die Kräfte bündeln mit anderen Gruppen, die das Gesetz in der bestehenden Weise untragbar finden.
Um ein Bewusstsein in der Bevölkerung für das Problem zu schaffen wird laut Scheucher in Kürze die Homepage http://www.unsere-freiheit.at eingerichtet. Hier könne man sich über den Fortgang der Initiative informieren.