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Handy-TV: Gesetzesnovellen passierten Ministerrat

Österreich - Die erste Hürde für das geplante Handy-TV ist genommen - die entsprechenden Gesetzesnovellen haben am Mittwoch den Ministerrat passiert.

Bis zuletzt haben SPÖ und ÖVP um die letzten strittigen Punkte gerungen, in der früh hat die SPÖ auf Wunsch des Koalitionspartners die möglichen DVB-H-Spartenprogramme für den ORF auf zwei beschränkt. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) begrüßte die Einigung und betonte nach der Ministerratssitzung, dass Österreich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für Handy-Fernsehen nun eine „Avantgarde-Position“ beziehe.

Erstes Großevent, bei dem Handy-TV zum Einsatz kommen könnte, soll die Fußball-Europameisterschaft 2008 sein. Die für Medien zuständige Ministerin Doris Bures (S) freute sich, dass der „Zeitplan zur Einführung von Handy-TV bis zur Euro 08“ eingehalten werden kann. ÖVP-Mediensprecher Franz Morak, der bis zuletzt vor einem überhasteten Vorgehen in Sachen Handy-TV gewarnt hat, begrüßte die Einführung von mobilem terrestrischen Fernsehen als positive Weiterentwicklung der Medien- und Telekommunikationsbranche. Er räumte aber ein, dass es noch „weiterführender Beratungen zur DVB-H-Novelle im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen“ bedarf. „Der Gesprächsbedarf ist noch groߓ, unterstrich der VP-Politiker.

Zentral sei auch, dass „mobiles Fernsehen in ein faires Wettbewerbsumfeld und in eine vielfältige Medienlandschaft eingebettet ist und für alle Anbieter die gleichen Bedingungen gelten.“ In diesem Zusammenhang werde die Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde immer dringlicher. Ursprünglich wollte die ÖVP die Gesetzesnovellen zum Handy-TV in einem Medienpaket abhandeln, gemeinsam mit der Regelung zur Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde. Laut SPÖ war das auf Grund der knappen Zeit zur Einführung von Handy TV und den umfangreichen Vorbereitungen, die man zur Schaffung der neuen Medienbehörde benötige, nicht möglich.

Die Gesetzesnovelle sieht zwei Sendepakete mit zunächst 15 und im Endausbau bis zu 30 Programmen via Handy-TV vor. Im Basispaket sollen neben anderen Anbietern auch ORF 1, ORF 2 und ATV, so sie sich darum bewerben und ein angemessenes Entgelt zahlen („must carry if“-Regel), enthalten sein. Dieses Basispaket soll gegen eine geringe, gleich bleibende Gebühr mobil empfangbar sein. Im Premiumpaket werden von den Mobilfunkbetreibern spezielle, auf Kundenwünsche abgestimmte Programme angeboten. Der Betrieb von DVB-H soll – so der Plan der SPÖ – spätestens im Sommer 2008 aufgenommen werden.

Die ORF-Sendetechniktochter ORS, die sich als DVB-H Multiplex-Betreiber bewerben will, brachte sich am Mittwoch bereits in Position: „Wir werden uns hoffentlich gegen die anderen Bewerber durchsetzen, nach der erfolgreichen Einführung von DVB-T sind wir bereit dafür“, so Pressesprecher Michael Weber zur APA.

Regulierungen für den Multiplex-Betreiber wurden bereits am Wochenende in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. So muss der Multiplexer ein reiner Infrastrukturbetrieb sein und darf keinen eigenen Rundfunk veranstalten. Er darf weder selbst Einfluss auf die Programmbelegung nehmen, noch darf er diese Plattformgestaltung einem Medium übertragen. Das heißt, dass weder die ORS noch der ORF bestimmen können, welches Programm auf welchem Platz gesendet wird. Außerdem darf der Multiplex-Betreiber den Transport eines Signals grundsätzlich nicht ablehnen, es sei denn aus technischen Gründen. Damit reagierte die SPÖ auf die Stellungnahme der Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen der Begutachtungsfrist.

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