Will ein Mobilfunk-Kunde bei einem Betreiberwechsel seine Rufnummer mitnehmen, muss er sich – nach dem Prinzip des One-Stop-Shopping – nur an den neuen (aufnehmenden) Betreiber wenden. Eine Ummeldung im Internet ist nicht möglich, ein Besuch in einem Handy-Shop daher erforderlich.
Vollmacht und Ausweis vorlegen
Nach Vorlage eines Ausweises und einer Vollmacht, die den neuen Betreiber zur Einholung von relevanten Informationen beim Altbetreiber (so genannte NÜV-Info) ermächtigt, sowie einer Einverständniserklärung über die Datenübermittlung wird der Portierungsprozess gestartet.
Unterlagen binnen maximal 30 Minuten
Sobald die angefragten Unterlagen vorliegen – der alte Betreiber muss diese binnen maximal 30 Minuten per Mail übermitteln – und nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist der Angaben kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Die Portierung insgesamt darf maximal drei Tage dauern.
PUK-Code bei Wertkartenhandys
Wertkarten-Kunden müssen statt einem Ausweis den PUK-Code mitbringen, Firmenkunden zusätzlich zum Ausweis einen Firmennachweis und eine Zeichnungsberechtigung.