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Handy-Betrügereien: Ein Jahr Haft für Ex-Soldat in Wien

Ein Ex-Soldat machte mit Handy-Betrügereien Tausende Euro.
Ein Ex-Soldat machte mit Handy-Betrügereien Tausende Euro. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Montag wurde am Wiener Landesgericht ein ehemaliger Berufssoldat zu einer einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 23-Jährige stand wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und betrügerischen Datenmissbrauchs vor Gericht. Nachdem er seine militärische Laufbahn aufgrund einer schweren Armverletzung, die er bei einem Dienstunfall erlitten hatte, beenden musste, verwickelte er über den Messenger-Dienst WhatsApp mehrere Personen in betrügerische Aktivitäten. Innerhalb von drei Wochen gelang es ihm, insgesamt über 7.600 Euro zu erschwindeln.

Angeklagter in Wien kam durch soziale Medien auf Idee für Betrügereien

Der Angeklagte erklärte, dass er auf die Idee für das betrügerische Vorgehen durch soziale Medien gekommen sei. Er fand entsprechende Anleitungen im Internet, die genau beschrieben, wie man bei der Betrugsmasche vorgeht. Unter anderem täuschte er einen 73-jährigen Wiener mit einer gefälschten SMS, die vorgab, von dessen Tochter zu stammen. Der Mann überwies daraufhin mehr als 3.200 Euro in dem Glauben, seiner Tochter in einer Notlage zu helfen.

Dies war nicht der einzige Fall. Drei Wochen vorher hatte der Angeklagte eine 56-jährige Frau getäuscht, die ihm 4.400 Euro überwies. Er gab vor, ihre Tochter zu sein, die dringend Geld für ein gebuchtes Ferienhaus benötigte.

Angeklagter brauchte Geld für Drogensucht

Der Angeklagte, der bereits wegen Diebstahls und Körperverletzung vorbestraft ist, gab an, das Geld zur Finanzierung seiner Drogensucht benötigt zu haben. Er erklärte, dass der Beruf des Soldaten sein Traum gewesen sei, aber nach seiner Ausmusterung aufgrund der Armverletzung sei er in eine depressive Phase geraten. Zur Bewältigung seiner Probleme griff er zu Benzodiazepinen und entwickelte schließlich eine schwere Abhängigkeit. Er äußerte den dringenden Wunsch nach einer Drogentherapie.

Der Angeklagte akzeptierte das über ihn verhängte Urteil, während die Staatsanwältin sich zunächst nicht äußerte. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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