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Handy-Überwachung - Laut Datenschützern Umgehung sehr einfach

Datenschützer sehen mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) das Grundrecht auf anonyme Kommunikation gefährdet. Überdies gebe es zum Teil sehr einfache Wege, die Überwachung zu umgehen.

“Der, der weiß, dass er das Gesetz umgehen will, weil er etwas Illegales plant, wird das auch machen”, meint Zeger. “Das heißt nicht, dass es jedem Täter gelingt, alle Spuren zu verwischen, aber mit dem neuen Gesetz werden nur ein paar Wenige gefasst werden.” So gebe es bei Banken heute 100-prozentige Videoüberwachung, dennoch “steigen die Banküberfälle und die Aufklärungsrate sinkt seit Jahren.” Die Überwachung sei nur eine von mehreren Aspekten geworden, welche ein Bankräuber bei der Planung bedenken müsse.

Um im Mobilfunkbereich einer Überwachung zu entgehen, so genüge nach Ansicht des Datenschutzvereines Quintessenz das regelmäßige Wechseln der unregistrierten Sim-Karte und des Mobiltelefons. In Österreich sei es noch möglich, Wertkarten ohne Registrierung beim Netzbetreiber zu erhalten.


Im Festnetzbereich müsse man lediglich auf Anbieter außerhalb Österreichs zurückgreifen, so etwa die Dienste ausländischer Call-by-Call Anbieter. Nachdem die Einwahlnummer gewählt wird, sei der freigerubbelte Code einer Prepaid-Karte einzugeben und man könne danach das Guthaben anonym vertelefonieren. Eine weitere Möglichkeit stelle auch die Internet-Telefonie (VoIP) dar. Auch hier müsse man bloß ausländische – “bestenfalls außerhalb der EU gelegene” – Anbieter verwenden, so der Datenschutzverein, wobei “Gespräche in das österreichische Netz in der Regel kaum teurer als im Inland selbst sind”.

“Im Internet lässt sich eine Verfolgung durch Anonymisierungsdienste wie zum Beispiel ‘Tor’ oder ‘Mixmaster’ wirksam unterbinden.” Die Dienste verschlüsseln den gesamten Internet-Verkehr und versenden die Daten über zufällig ausgewählte Server im Internet. Damit werde verhindert, dass Webseiten die vom Internetsurfer genutzte IP-Adresse speichern können. “Wem das zu viel Aufwand ist, der kann einfache Anonymisierungsdienste für einzelne Services benutzen”, heißt es seitens Quintessenz. Auf der Webseite von freeproxy.ru werden zahlreiche Anbieter aufgeführt, die das anonyme Surfen oder Versenden von E-Mails im Internet anbieten.

Im Wesentlichen sind es drei Punkte, die das novellierte SPG seit 1. Jänner 2008 bringt: die Abfrage von Standortdaten von Mobiltelefonen, der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern und die Auskunftspflicht von Internetprovidern über ihre Kunden. Der Exekutive ist es seit 1. Jänner auch erlaubt, die Daten ohne richterlichen Beschluss in “konkreten Gefahrensituationen” einzufordern.

Neben der Handyortung durch die Sendemasten der Mobilfunkbetreiber darf die Exekutive künftig auch auf den Einsatz IMSI-Catcher zurückgreifen. IMSI (International Mobile Subscriber Identity) ist ein 15-stelliger Code, welcher zur Identifikation auf jeder SIM-Karte gespeichert ist. Der Code beinhaltet Informationen über das Land, den Provider und die Handykennnummer.

Im Einsatz simuliert der Catcher ein Mobilfunknetz und zieht alle Handysignale in unmittelbarer Umgebung an. Damit kann der Standort der verdächtigen Person ausgelotet werden. Technisch gesehen ist es auch möglich, Gespräche abzuhören, ohne dass es die Mobilfunkbetreiber bemerken. Laut Klaus Steinmaurer, Chef der Rechtsabteilung von T-Mobile Austria, werde von einem IMSI-Catcher der gesamte Handyverkehr einer Funkzelle abgezogen, womit auch die Telefonate nicht beteiligter Personen betroffen seien.

Im Bereich Internet sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstige Diensteanbieter verpflichtet, Auskunft zu Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war (dynamische IP-Adresse), bekanntzugeben.

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