Beim “Handwerkerbonus” geht es darum, bei Renovierungen, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten den Einsatz legaler Handwerker zu fördern. Die Aktion ist mit zehn Mio. Euro im Jahr 2014 und mit 20 Mio. im kommenden Jahr dotiert und gilt für Arbeiten, die nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015 beginnen. Förderungen gibt es nur einmal pro Jahr und ab einer Rechnungshöhe von 200 Euro. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, sprich wenn die Fördersumme verbraucht ist, gibt es keine staatliche Stütze mehr.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderbaren Kosten und ist pro Förderungswerber und Jahr dahin gehend beschränkt, dass maximal 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) geltend gemacht werden können. Somit beträgt das Maximum 600 Euro.
Gefördert werden offiziell versteuerte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland. Dazu gehören “der Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen, die Erneuerung von Wandtapeten sowie Malerarbeiten bei diesen Gebäudeteilen”. Nicht erfasst sind etwa Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten von Garagen oder Außenanlagen, ebenso die Neuschaffung oder Erweiterung von bereits bestehendem Wohnraum.