Pro Antragsteller kann bis spätestens 29. Februar 2016 für ein Wohnobjekt ein Förderungsantrag gestellt werden. Für die Förderperiode 2015 müssen die eingereichten Endrechnungen zwischen dem 19. November 2014 und 31. Dezember 2015 datiert sein.
Man kann den Antrag erst stellen, nachdem die Arbeit bereits geleistet wurde. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme überwiesen worden sein. Das muss auch nachgewiesen werden. Rechnungen, die bar bezahlt wurden, können nicht gefördert werden. Die Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung müssen mindestens 200 Euro betragen.
Für das Jahr 2015 stellt die österreichische Bundesregierung für den „Handwerkerbonus“ bis zu 20 Millionen Euro bereit. Die Anträge können allerdings nur solange gefördert werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. Also schnell sichern!
Einreichstellen und Beratung:
start:bausparkasse e.Gen.
T: 01 31 380 – 451
F: 01 31 380 – 388
E: handwerkerbonus@start-bausparkasse.at
Bausparkasse der österr. Sparkassen AG
T: 050 100 – 29 800
F: 050 100 – 929 800
E: handwerkerbonus@sbausparkasse.co.at
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.
T: 01 546 46 – 36
F: 01 546 46 – 2369
E: handwerkerbonus@raibau.at
Bausparkasse Wüstenrot AG
T: 05 7070 – 123
F: 05 7070 – 109
E: handwerkerbonus@wuestenrot.at