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"Handlanger" von aus Krems-Stein geflüchtetem Häftling zu Haft verurteilt

20 Monate Haft für den "Handlanger" des geflüchteten Stein-Häftlings.
20 Monate Haft für den "Handlanger" des geflüchteten Stein-Häftlings. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Am Freitag ist ein "Handlanger" eines aus Krems-Stein geflüchteten Häftlings zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Von Islam Y., einem gefährlichen Häftling der Justizanstalt Krems-Stein, der am 14. November 2023 während einer MRT-Untersuchung geflohen ist, gibt es nach wie vor keine Spur. Es ist mittlerweile bekannt, dass sich der 35-Jährige am Abend des 21. November in Wien-Favoriten befunden hat, wo er den 31-Jährigen, den Cousin seiner Cousine, angegriffen und schwer verletzt hat. Der "Handlanger", der Islam Y. das Opfer zugeführt hatte, wurde am Freitagnachmittag vor dem Wiener Landesgericht verurteilt.

20 Monate unbedingte Haft für "Handlanger" von geflüchtetem Stein-Häftling

Für den 36 Jahre alten Mann setzte es als Beitragstäter zur schweren Körperverletzung 20 Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Florian Kreiner erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Der Angeklagte hatte das Opfer angerufen und unter der Vorgabe, mit ihm etwas besprechen zu müssen, aus der Wohnung gelockt. Auf der Straße wurde der 31-Jährige dann von dem auf der Flucht befindlichen, mit europäischem Haftbefehl gesuchten Islam Y. in Empfang genommen: er versetzte ihm zunächst fünf Faustschläge gegen den Kopf und den Oberkörper, worauf der 31-Jährige zu Boden stürzte. Dort kassierte er sechs Fußtritte gegen Kopf und Körper und weitere elf Faustschläge ins Gesicht. Islam Y. - wie der mutmaßliche Beitragstäter und das Opfer der Gewalttat tschetschenischer Herkunft - war vor seiner Inhaftierung Mixed-Martial-Arts-Kämpfer. Er saß in der JA Stein eine elfjährige Freiheitsstrafe ab, die unter anderem wegen Raubes ausgesprochen worden war.

Der 36-Jährige, der den 31-Jährigen in die Falle gelockt hatte, filmte die Gewalttat mit seinem Handy. Das Video machte anschließend in der tschetschenischen Community die Runde - es sollte offenbar der Wiederherstellung der Ehre dienen, in der sich Islam Y. verletzt erachtete, weil sich der Ehemann seiner Cousine negativ über ihn geäußert hatte. Dieser erlitt infolge der Schläge und Tritte Brüche des Jochbeins und des Oberkiefers sowie ein Galeahämatom links über dem Ohr.

Weiter Suche nach Islam Y. nach Flucht aus Krems-Stein

Wo sich Islam Y. aktuell aufhält, ist unbekannt. Sowohl der Angeklagte als auch der als Zeuge vernommene Verprügelte betonten in der Verhandlung, sie hätten keine Ahnung, wo sich der 35-Jährige befinde. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Flüchtigen führen, sind 5.000 Euro ausgelobt.

Der Angeklagte und Islam Y. dürften einander schon länger kennen. Vor Gericht betonte der 36-Jährige, Islam Y. habe "seine Ehre verteidigen wollen. Dafür wollte er ein Video. Er ist zu weit gegangen". Der Verantwortung des Mannes, er habe nicht gewusst, was Islam Y. mit dem Opfer vor hatte, und habe vermutet, es gehe "um eine Entschuldigung", schenkte die Richterin keinen Glauben: "Das sind Schutzbehauptungen." Sie bezeichnete den Angeklagten als "Handlanger" und betonte: "Ohne Sie hätte das nicht funktioniert. Sie haben das Opfer hinausgelockt."

In den Augen von Islam Y. hatte der von ihm krankenhausreif Geprügelte ihm die Ehre genommen, indem dieser daran Anstoß nahm, dass sich der in Stein Inhaftierte von einer verheirateten Frau besuchen ließ und mit dieser auch per Handy kommunizierte. Das kam Islam Y. zu Ohren. Er soll noch in der Haft den 31-Jährigen per Textnachrichten und Anrufen mit dem Handy, die in Justizanstalten an sich verboten sind, aufgefordert haben, seine Aussagen zurückzunehmen. Als das nicht passierte, begab sich Islam Y. nach geglückter Flucht nach Wien und ließ die Fäuste sprechen.

Das Opfer betonte in der Verhandlung, der etliche junge Männern und Frauen der tschetschenischen Community beiwohnten, er habe die Sache nicht gerichtsanhängig gemacht: "Ich bin nicht zur Polizei gegangen und habe auch nicht die Polizei gerufen. Ich will nicht so dargestellt werden, als hätte ich das angezeigt." Der 31-Jährige machte den Anschein, als wäre ihm nicht ganz wohl, unter Wahrheitspflicht aussagen zu müssen. Er machte auch keinen Schmerzengeldanspruch geltend, obwohl er laut einem Gerichtsgutachten eine mehr als 24 Tage andauernde Gesundheitsschädigung davongetragen hatte.

(APA/Red)

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