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Handelsgericht: Unzulässige Sonderregel- Ausweitung von Veranstalter

Es kam zu einer Klage am Handelsgericht Wien wegen unzulässiger Ausweitung von Sonderregelungen eines Veranstalters.
Es kam zu einer Klage am Handelsgericht Wien wegen unzulässiger Ausweitung von Sonderregelungen eines Veranstalters. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Im Auftrag des Sozialministerums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Konzertveranstalter Barracuda Music. Es ging dabei um unzulässige Ausweitungen von Sonderregeln während der Coronakrise.

Sonderregeln war zum Beispiel die Gutscheinlösung bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI einer Aussendung zufolge in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil am Handelsgericht Wien noch nicht rechtskräftig

Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf "sonstige Fälle höherer Gewalt" auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde. Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werde als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde. Diese "einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens" sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.

(APA/Red)

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