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Handel mit gepanschtem Honig in Wien aufgedeckt

Auch in Österreich wurde in untersuchten Honig-Proben Fremdzucker nachgewiesen.
Auch in Österreich wurde in untersuchten Honig-Proben Fremdzucker nachgewiesen. ©pixabay.com (Sujet)
Im Rahmen der internationalen Operation OPSON X stieß man auch in Wien auf verfälschten Honig. Konkret wurde in zwei Proben Fremdzucker nachgewiesen, was eine Täuschung der Konsumenten und strafbar ist.

Bei einer internationalen Polizeiaktion gegen den Handel mit gefälschten und minderwertigen Lebensmitteln sind in den vergangenen eineinhalb Jahren weltweit 15.451 Tonnen illegaler Produkte im Wert von rund 53,8 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Im Rahmen der Operation OPSON X konzentrierte sich eine Aktion auf verfälschten Honig, teilte Europol am Mittwoch in einer Aussendung mit. Auch in Österreich wurde dabei in untersuchten Honig-Proben Fremdzucker nachgewiesen.

Aktion gegen falsche Lebensmittel: Gepanschter Honig in Wien entdeckt

Hierzulande wurden im Rahmen der Operation 20 Proben entnommen, hieß es auf APA-Nachfrage beim zuständigen Wiener Marktamt (MA 59). In zwei Fällen sei Fremdzucker gefunden worden. Beide Proben hatten zudem eine falsche Kennzeichnung hinsichtlich ihres botanischen Ursprungs. Bei den zwei beanstandeten Proben Akazien- und Thymianhonig waren als Ursprungsland Türkei bzw. Kreta angegeben. Jener aus der Türkei wurde in Wien beanstandet, hier wurden laut Marktamt beim Importeur drei Nachfolgeproben gezogen - auch diese waren verfälscht.

Der Fremdzuckeranteil weise auf eine Zugabe von Zuckersirup hin, informierte die MA 59. Dabei handle es sich entweder um Fütterungsanteile oder um einen gezielten Zusatz von Zuckersirup. Gemäß der Honigverordnung (BGBl II Nr. 40/2004 idgF) müsse "Honig" ausschließlich aus Honig bestehen. "Fremdzuckeranteil ist weder schädlich noch gefährlich beim Konsum, eine Täuschung der KonsumentInnen aber natürlich völlig inakzeptabel und daher strafbar", betonte das Marktamt.

Mehr als 660 Haftbefehle und 2.400 Hausdurchsuchungen

Fünf der geprüften 20 Proben waren aufgrund unterschiedlicher, allgemeiner Kennzeichnungsmängel, wie etwa unzulässige Bezeichnung des Lebensmittels, fehlende Angabe der Aufbewahrungsanweisungen, Nicht-Einhaltung der Sichtfeldregelung und fehlende Nähe des Mindesthaltbarkeitsdatums zu den Aufbewahrungsanweisungen, zu beanstanden. Zwei Hinweise betrafen die Angabe des Ursprungslandes gemäß Honigverordnung. Die Verstöße in Österreich waren laut APA-Nachfrage beim Bundeskriminalamt allesamt verwaltungsrechtlicher Natur.

International wurden bei der Operation von Dezember 2019 bis Juni 2021 insgesamt 663 Haftbefehle verfügt und mehr als 2.400 Hausdurchsuchungen durchgeführt. 42 kriminelle Netzwerke seien bei der von Europol und Interpol koordinierten Aktion zerschlagen worden. Die zehnte OPSON-Operation umfasste Strafverfolgungsbehörden aus 72 Ländern, darunter 26 EU-Mitgliedstaaten, teilte Europol mit.

(APA/Red)

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