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Hand abgeschlagen: Kein Strafverfahren

Symbolfoto
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Ex-Freund der Tochter die Hand abgeschlagen - Kein Strafverfahren - Für die Staatsanwaltschaft war es ein klarer Fall von Notwehr - Dafür eineinhalb Jahre teilbedingte Haft für jungen Wiener.

Der 51 Jahre alte Bäcker, der in der Nacht zum 8. März 2004 in Wien-Ottakring dem Ex-Freund seiner Tochter mit einer Machete die rechte Hand abgeschlagen hat, wird nicht vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das deswegen anhängige Verfahren eingestellt, wie am Mittwoch im Straflandesgericht in Erfahrung zu bringen war. Begründung: Der Mann habe in Notwehr gehandelt. Wer sich gerechtfertigterweise angemessen verteidigt, um einen gegenwärtigen Angriff auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abzuwehren, handelt laut Strafgesetzbuch nicht rechtswidrig.

Spätnächtlicher “Besuch” im Drogenrausch

Genau das wurde dem Mann zugestanden. Der Ex-Freund hatte um 3.00 Uhr in der Früh heftig gegen die Wohnungstür des 51-Jährigen gepumpert, der seine Tochter und ihr aus der auf Eis gelegten Beziehung stammendes Kind wieder bei sich aufgenommen hatte. Der 23-Jährige befand sich in einer Art Drogenrausch: Er hatte Speed konsumiert und bildete sich ein, er müsse sein eineinhalb Jahre altes Kind retten.

Als er schließlich eingelassen wurde, attackierte er gleich den Wohnungsbesitzer. Er schleuderte dem 51-Jährigen unter anderem eine Lampe gegen den Kopf. Dessen Frau sperrte sich mit dem Enkelkind vorsorglich auf der Toilette ein. Währenddessen besorgte sich der Eindringling aus der Küche ein Hackbeil, mit dem er auf den Bäcker losging. Er schlug zu und verletzte ihn am Kopf.

Hand konnte gerettet werden…

Darauf machte dieser von dem Gurkha-Messer Gebrauch, das er aus einem Karibik-Urlaub mitgebracht hatte. Selbst mit dem blutigen Armstumpf soll der 23-Jährige nicht zu beruhigen gewesen sein. Das gelang erst der von der ebenfalls anwesenden Ex-Freundin alarmierten Polizei. Dass auch die Rettung gleich zur Stelle war, erwies sich als äußerst günstig: Die abgeschlagene Hand wurde fachmännisch geborgen und dem Mann in einer siebenstündigen Operation wieder angenäht.

Für ihn hatte der Zwischenfall sehr wohl gerichtliche Folgen: Er wurde in der Vorwoche wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt. „Er war laut Sachverständigengutachten in Folge der eingenommenen Drogen in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand. Ansonsten wäre er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht gestanden“, erläuterte Richter Wolfgang Fahrner am Mittwoch.

…und funktioniert einwandfrei

Da der 23-Jährige den unbedingt ausgesprochenen Teil seiner Strafe in der U-Haft abgesessen hat, befindet er sich bereits auf freiem Fuß. „Er kann auch schon wieder die Finger der rechten Hand bewegen. Sie wurde nicht abgestoßen, die Nerven, die Durchblutung, alles funktioniert“, wusste der Richter.

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