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"Hakenkreuz-Opfer" in Wiener Neustadt im Zweifel freigesprochen

Das "Hakenkreuz-Opfer" in Wiener Neustadt wurde im Zweifel freigesprochen.
Das "Hakenkreuz-Opfer" in Wiener Neustadt wurde im Zweifel freigesprochen. ©APA (Sujet)
Jener Angeklagte, der 2015 und 2016 als "Hakenkreuz-Opfer" Schlagzeilen gemacht hatte, wurde am Freitag im Zweifel freigesprochen, so das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Wiener Neustadt. Die Staatsanwältin hatte u.a. Verleumdung und Freiheitsentziehung angeklagt. Sie gab keine Erklärung ab - damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Urteil bestätigt
Schuldspruch
Erneut Hakenkreuz eingeritzt
Hakenkreuz in Stirn geritzt

Der Schöffensenat habe eingehend beraten, erklärte der Richter. Fazit: “Wir glauben eher schon, dass die ganze G’schicht erfunden ist.” Aber tatsächlich lasse sich nicht feststellen, ob der Überfall fingiert war oder nicht, lautete die Urteilsbegründung. Der damals 52-Jährige wies seinerzeit oberflächliche Schnittverletzungen im Gesicht sowie ein in die Stirn eingeritztes Hakenkreuz auf. Aufgrund seiner Aussagen geriet damals der Schwiegersohn des Nachbarn, mit dem der Beschuldigte seit Jahren im Streit lag, unter Verdacht. Der heute 36-Jährige war drei Monate in U-Haft, ehe er mangels an Beweisen freigesprochen wurde.

(APA/Red)

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