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Haftstrafen wegen versuchten Juwelierraubs

Wegen versuchten schweren Raubes an einem Juwelier sind am Landesgericht St. Pölten am Dienstag drei Angeklagte schuldig gesprochen worden. Der Tschetschene (16), von dem der Tatplan ausging, wurde zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ein gleichaltriger Österreicher zu drei und ein 19-jähriger Mazedonier zu vier Jahren unbedingter Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.


Das Trio war am 23. Februar in der City der NÖ Landeshauptstadt maskiert in ein Juweliergeschäft gestürmt. Der Inhaber und ein Uhrmacher wurden mit einer Gaspistole bedroht und gezwungen, die Vitrinen zu öffnen. Die Verdächtigen packten Schmuck im Wert von 70.000 Euro ein.

Indessen war die von der Ehefrau des Juweliers alarmierte Polizei eingetroffen, worauf sich die drei mit ihren Opfern in den hinteren Teil des Geschäfts zurückzogen, dann aber aufgaben. Der Tatbestand der erpresserischen Entführung war laut Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.

Zur Strafbemessung führte der Richter aus, dass dem Alter der Beschuldigten entsprechend unterschiedliche Strafrahmen vorlagen. Mildernd waren die Geständnisse und dass es beim Versuch geblieben ist, erschwerend beim vorbestraften Erstangeklagten u.a. die Tatbegehung innerhalb der Probezeit. Die Opfer hätten ein Martyrium erlitten, und auch generalpräventiv war angesichts zunehmender Raubüberfälle auf Juweliere eine unbedingte Strafe zu verhängen.

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