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Haftstrafen nach Seegrotten-Unglück

Haft statt nur bedingte Strafen: Schuldige am Unglück in der Seegrotte Hinterbrühl müssen für fünf Monate hinter Gitter. 2004 starben 5 Menschen auf der Tour.

Das Wiener Oberlandesgericht hat am Dienstag die Urteile nach dem Unglück in der Seegrotte Hinterbrühl, bei dem am 31. Mai 2004 fünf Personen starben, verschärft: Die ursprünglich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu je 15 Monaten bedingter Haft verurteilten Geschäftsführerinnen und der Prüfer des Landes Niederösterreich müssen nun für jeweils fünf Monate ins Gefängnis.

Der Prüfer hatte den Betrieb des gekenterten Bootes genehmigt. Der Berufungssenat (Vorsitz: Leopold Veigl) sah von ihren Strafen nur mehr zehn Monate auf Bewährung nach. Ein Drittel des Strafausmaßes wurde demgegenüber unbedingt ausgesprochen.

Der in erster Instanz gänzlich freigesprochene Bootsführer wurde ebenfalls wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig erkannt. In seinem Fall hielt das Berufungsgericht zwölf Monate bedingt für tat-und schuldangemessen. Gegen sämtliche Entscheidungen ist kein Rechtsmittel mehr zulässig.

Zu dem Unglück in dem 1,2 Meter tiefen unteririschen See war es am 31. Mai 2004 gekommen, als ein mit 28 Passagieren einer deutschen Reisegruppe besetztes Boot kenterte. Ein Ehepaar und drei Frauen ertranken in der beliebten Touristenattraktion im Wienerwald. Sie wurden unter dem Aufbau an der Reling eingeklemmt.

Ein Gutachter stellte später am Boot gravierende Konstruktionsmängel und ein überhöhtes Gesamtgewicht fest. Das Erstgericht lastete dies dem Landesbeamten an: Dieser hätte bei der Konzessionsverlängerung im Jahr 2003 nicht erkannt, dass die Angaben bei der Erstzulassung des Bootes nicht mit den Gegebenheiten übereinstimmten. Die Geschäftsführerinnen wurden in erster Instanz schuldig gesprochen, weil sie den Bootführer trotz mangelhafter Ausbildung beschäftigt hatten.

“Bodenlose Schlamperei”

Als „bodenlose Schlamperei“ bezeichnete Richter Leopold Veigl in seiner Urteilsbegründung das Vorgehen der 66 und 68 Jahre alten Geschäftsführerinnen sowie des 54-jährigen Landesbeamten, das zum Unglück geführt hätte. Dem Beamten attestierte der Vorsitzende wörtlich ein „verheerendes Verschulden“, den Geschäftsführerinnen „ganz bewusstes Verschweigen“, was er als „gravierendes“ Verschulden einstufte.

Für das Berufungsgericht war klar, dass der tödliche Unfall vom 31. Mai 2004 seinen Ausgang im Jahr 1993 genommen hatte, als das Boot „Ilse“ angeschafft wurde, mit dem in der beliebten Seegrotte in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) – einer touristischen Hauptattraktion im Wienerwald – Besichtigungsfahrten unternommen werden sollten. Das Boot sei „ohne jegliche Stabilität“ angeschafft und in den Betrieb übernommen worden, Pläne habe es keine gegeben.

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