Haftstrafen nach rassistischen Angriffen

Ein Schwurgericht verhängte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und nach dem Verbotsgesetz sechs bzw. vier Jahre Haft. Bei der Strafbemessung wurden mehrfache, teilweise einschlägige Vorstrafen sowie die fremdenfeindlichen Beweggründe erschwerend gewertet. “Wenn Leute ohne ersichtlichen Grund aus rassistischen Gründen niedergeprügelt werden, muss man als Gericht ein Zeichen setzen”, stellte Richter Andreas Hautz in der Urteilsbegründung fest.
Sie hatten unter Anderem auch zwei Filippinos angegriffen und mit Springerstiefeln krankenhausreif getreten.
Der Gewalttäter hatte vor deren Einvernahme noch bekundet, er gehöre den “White Power Skinheads” an und stehe “für ein weißes Europa”. Ausländer solle man “nach Hause bringen, wenn sie sich nicht integrieren. Sie sollten auf jeden Fall Deutsch sprechen und nicht irgendetwas daherreden, was keiner versteht.”
Für Staatsanwalt Michael Radasticz handelte es sich bei dem Mann, der sechs Jahre ausfasste, und den zweiten Angeklagten um “Rechtsradikale”, wie er deutlich machte: “Sie sind seit 2009 mehrfach im Sinne des Verbotsgesetzes tätig geworden”.
Im Unterschied zu seinem gleichaltrigen Freund, der die über ihn verhängte Strafe vorerst nicht akzeptierte, nahm der 23-Jährige die vierjährige Freiheitsstrafe an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (APA/Red)