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Haftstrafen in deutschem Al-Kaida-Prozess

Haftstrafen für alle vier Angeklagten
Haftstrafen für alle vier Angeklagten
In einem deutschen Al-Kaida-Prozess sind die vier Angeklagten am Donnerstag schuldig gesprochen worden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf verurteilte die Männer nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer zu Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren Haft.


Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33) wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat zu neun Jahren Haft verurteilt. Ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurden Jamil S. (34) zu sieben Jahren und Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei der Männer am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte Angeklagte wurde später in Bochum (ebenfalls Nordrhein-Westfalen) verhaftet.

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