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Haftstrafen für Blitzeinbruch in Oberösterreich

Im Landesgericht Linz sind am Freitag zwei Männer wegen eines Blitzeinbruchs in einen Elektromarkt in Leonding zu Freiheitsstrafen von vier Jahren sowie von zwei Jahren und vier Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Sie haben 116 hochpreisige Smartphones im Wert von über 46.000 Euro erbeutet.


Die beiden Rumänen im Alter von 42 und 27 Jahren kundschafteten zunächst mit einem dritten, der gesondert verfolgt wird, mehrere Elektromärkte einer Kette in Oberösterreich und Wien aus. Ihre Wahl fiel auf ein eher uneinsichtig gelegenes Geschäft in Leonding.

In der Nacht auf den 17. Oktober knackten sie zu dritt bei einem Autohändler mehrere Fahrzeuge und versuchten sie kurzzuschließen, was erst beim vierten Wagen gelang. Damit wollten sie ursprünglich die Glasfassade des Elektromarktes durchbrechen. Es stand ihnen allerdings ein Betonpfeiler im Weg. Deshalb schlugen sie die Scheibe mit einem Kanalgitter ein. Dann packten sie blitzschnell die Smartphones in Taschen und flüchteten. Die Beute wurde in Rumänien verkauft.

Die zwei Angeklagten sind keine unbeschriebenen Blätter. Der 42-Jährige hat bereits etliche Strafen wegen einschlägiger Delikte in Frankreich, Belgien, Luxemburg und Rumänien ausgefasst. Der 27-Jährige ist erst einmal verurteilt worden. Beide müssen sich auch in der Schweiz noch wegen Elektromarkt-Einbrüchen vor Gericht verantworten.

Vor dem Linzer Gericht zeigten sie sich geständig, wobei der Jüngere kooperativer war, aber nur Handlangerdienste geleistet haben will. Der Ältere hatte bei der Polizei zwar alles, was nicht durch DNA-Spuren oder Überwachungsvideos beweisbar war, geleugnet, entschied sich in der Verhandlung dann aber doch zu einem strafmildernden Geständnis. Der Strafrahmen lag bei einem bis zehn – bzw. beim 42-Jährigen wegen seiner Rückfälligkeit sogar bei bis zu 15 – Jahren. Er will aber nur wegen der Behandlungskosten für sein krankes Kind und seinen krebskranken Vater Delikte verübt haben, “nicht um mich zu bereichern”.

Der Staatsanwalt sprach von “Berufsverbrechern” und einer kriminellen Vereinigung. Es handle sich um “eine Art Familienclan”, der sich durch Blitzeinbrüche eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wollte. Der Richter schloss sich dieser Ansicht an: “Wo, wenn nicht hier”, bestehe eine kriminelle Vereinigung. Es handle sich um “Kriminalität auf Top-Niveau”.

Trotz intensiver Bemühungen von Richter und Staatsanwalt gelang es in der Verhandlung nicht, Licht in die Frage nach den Hintermännern zu bringen. Hier schwiegen die Angeklagten beharrlich. Der 42-Jährige will zwei oder drei Tage nach dem Einbruch dafür 3.000 oder 4.000 Euro vom Dritten im Bunde bekommen haben. Was dieser mit der Ware gemacht hat, wisse er aber nicht. Vielleicht sei sie “auf dem Markt” verkauft worden. Der Vorsitzende stellte eine Rechnung an: Wenn man einen Preis von 250 bis 300 Euro pro Handy, der in Rumänien offenbar zu erzielen sei, zugrunde lege, und davon ausgehe, dass alle Einbrecher den selben Lohn bekommen haben, dann bleibe ein erklecklicher Betrag über. Wer diesen allerdings kassiert hat, blieb ungeklärt.

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