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Haftstrafe nach Gürtelattacke in Niederösterreich

Acht Jahre Haft und Unterbringung nach einer Gürtelattacke.
Acht Jahre Haft und Unterbringung nach einer Gürtelattacke. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Am Dienstag wurde ein 35-Jähriger nach einer Gürtelattacke unter anderem wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.

Ein 35-jähriger Mann, der im Juni in Horn einen 16-Jährigen mit einem Gürtel schwer misshandelt haben soll, wurde am Dienstag in Krems zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde beschlossen, ihn in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung unterzubringen. Laut Gerichtsangaben sind die Urteile inzwischen rechtskräftig.

Gürtelattacke in Niederösterreich: 35-Jähriger zurechnungsfähig

Bei der Auseinandersetzung am 21. Juni in Horn dürfte der 35-Jährige seinen Gürtel um die rechte Hand gewickelt und auf drei Opfer aus dem Bezirk Horn eingeschlagen haben. Ein 16-Jähriger wurde durch den Gürteldorn lebensgefährlich am Kopf verletzt. Der Teenager wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen. Nach einer Notoperation befand er sich außer Lebensgefahr. Ein 53-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Blessuren. Er wurde wie ein weiterer verletzter 16-Jähriger ins Krankenhaus Horn transportiert.

Neben der Auseinandersetzung wurde dem 35-Jährigen am Dienstag auch Sachbeschädigung angelastet. Der Afghane soll am 18. Juni eine Tür seines Wohnheims in Horn mit der Schulter aufgestoßen haben. Zu einem weiteren Vorfall kam es laut Staatsanwaltschaft am 8. Juli in Krems im Haftraum der Justizanstalt. Der Beschuldigte dürfte sich vor einer Haftprüfungsverhandlung gegen eine Visitierung gewehrt haben - mit Beißen, Treten und Schlagen in Richtung mehrerer Justizwachebeamter. Inkriminiert war deshalb auch Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der 35-Jährige zurechnungsfähig. Beantragt und ausgesprochen wurde aber die Unterbringung gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Der Mann soll unter dem maßgeblichen Einfluss einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen und emotional instabilen Zügen gehandelt haben. Vorliegend sei eine "tiefgreifende und anhaltende pathologische Verzerrung der Grundmodalitäten von Wahrnehmung, Auffassung, Handlungsplanung und Selbststeuerung".

Der "Gürtel-Schläger soll in die Heimat und nicht Steuerzahler belasten", forderte Niederösterreichs LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) nach dem Prozess. "Die Kosten für einen 'Maßnahme-Häftling' sind um ein Vielfaches höher als für einen gewöhnlichen Insassen." Dass der Asylwerber den Steuerzahlern nun "einige Hunderttausend Euro im Jahr" kosten werde, könne kein Mensch begreifen.

(APA/Red)

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