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Haftstrafe für PKK-Funktionär in Deutschland

In Deutschland ist erneut ein Führungsmitglied der Untergrundbewegung PKK wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2001 als Teil des Führungskaders der Arbeiterpartei Kurdistans in Berlin tätig war. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten. Zahlreiche Funktionäre führten die Arbeit aber illegal weiter. Nach dem Verbot stuften die deutschen Behörden die PKK zunächst als terroristische Organisation ein. Heute gilt sie wegen zahlreicher Schleppungen und Passfälschungen als kriminelle Vereinigung.

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