Haftstrafe für 16-Jährigen nach Vergewaltigung und Schwangerschaftsabbruch

Der zuvor unbescholtene Jugendliche erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, von denen ein Monat unbedingt zu verbüßen ist, bei einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren. Des Weiteren wurde ihm die Auflage erteilt, eine Therapie bei einer Männerberatungsstelle zu machen und sich um eine Arbeitsstelle oder Ausbildung zu bemühen. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Der 16-Jährige ist verpflichtet, eine Entschädigungssumme von 1.500 Euro, gegebenenfalls in Teilzahlungen, zu entrichten. Die Entscheidung des Gerichts ist mittlerweile rechtskräftig.
16-Jähriger soll Ex-Freundin seit August 2023 fast täglich geschlagen haben
Die Anklage hatte dem Burschen angekreidet, das Mädchen von Juni 2023 zunächst wöchentlich, ab August fast täglich geschlagen zu haben. Als sie schwanger wurde, soll er ihr mehrmals gegen den Bauch geboxt haben, "um die Schwangerschaft zu beenden", wie die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung ausführte. Der Angeklagte war 14, als er 2022 mit dem Mädchen zusammenkam. Nach wenigen Monaten begannen die Gewalttätigkeiten. "Aus grundloser Eifersucht. Wobei auch begründete Eifersucht kein Rechtfertigungsgrund wäre", wie die Staatsanwältin festhielt. Der Jugendliche habe "Meinungsverschiedenheiten nicht anders zu regeln gewusst", als hinzuschlagen. Über die Schwangerschaft seiner Freundin habe er sich "zunächst gefreut". Je weiter diese voranschritt, desto mehr Bedenken seien dem Schulabbrecher gekommen, der nach dem Ende seiner Schullaufbahn keiner Beschäftigung nachging. Als das Mädchen die von ihm vorgeschlagene Abtreibung ablehnte, habe er ihr gegen den Bauch geschlagen, berichtete die öffentliche Anklägerin.
Letzteres stellte der Angeklagte in Abrede. Zum inkriminierten versuchten Schwangerschaftsabbruch (§ 98 StGB) war er nicht geständig. Regelmäßig gewalttätig geworden zu sein, gab der 16-Jährige dagegen zu, der mit über 20-minütiger Verspätung in Begleitung seiner Mutter und seines Stiefvaters zur Verhandlung erschienen war: "Ich hab' ihr teilweise ins Gesicht geschlagen. Nicht jeden Tag." Auf die Frage nach dem Warum erwiderte er: "Ich wusste es nicht besser." Anfang 2024 kriselte es in der Beziehung bereits sehr. Unter der Vorgabe, er wolle sich mit ihr aussprechen, willigte das Mädchen in ein nochmaliges Treffen ein. Als sie bei ihm war, versperrte der zu diesem Zeitpunkt noch 15-Jährige laut Anklage die Zimmertür, hielt der Jugendlichen den Mund zu und zwang sie unter Drohungen zur Duldung des Beischlafs. Die von der Anklage mitumfasste Vergewaltigung bestritt er ebenfalls.
Anfang März beendete das Mädchen die Beziehung endgültig. Weil er ihr dabei mit dem Umbringen drohte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Vor ihrer Zeugenaussage wurde die Öffentlichkeit aus Opferschutzgründen von der Verhandlung ausgeschlossen. Die 17-Jährige habe einen "sehr glaubwürdigen Eindruck" gemacht, hieß es dann in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten wurden sein teilweises Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit sowie "eine verminderte geistige Reife" mildernd angerechnet.
(APA/Red)