Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mediziner, der die Anschuldigungen vehement bestritten hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein.
Die mitangeklagte Mutter des Mädchens wurde vom Vorwurf freigesprochen, ihre Tochter dem Mediziner auf dessen Wunsch hin “zugeführt” zu haben. Der Anklage zufolge soll der Arzt der Frau – einer ehemaligen Patientin – eines Tages mitgeteilt haben, er wolle auch mit dem Mädchen intim werden. Dem Gericht reichte allerdings die Beweislage nicht aus, um mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit von einer Mitschuld der Mutter auszugehen, die inzwischen nicht mehr mit dem Arzt liiert ist.
Nach dem Tod der Ehefrau des Arztes war seine Liebhaberin mit ihrer Tochter zu ihm gezogen. In der Wohnung soll es dann regelmäßig zu gegen das Kind gerichteten Übergriffen gekommen sein. Nach Darstellung der nunmehr 24-Jährigen hörte das Martyrium erst auf, als die Beziehung der Erwachsenen in die Brüche ging.
Nähere Informationen über das im Juni 2010 eröffnete Verfahren waren nicht zu erlangen, da die Öffentlichkeit zum Schutz des Opfers praktisch vom gesamten Prozess ausgeschlossen worden war.