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Häftling betäubte mit Gattin Justizwache

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Die Aufsehen erregende Flucht eines Bankräubers, der am 15. Juni 2005 mit Hilfe seiner Ehefrau einen Justizwachebeamten betäubt und sich mit ihr nach Spanien abgesetzt hatte, hat am kommenden Montag im Wiener Straflandesgericht ein Nachspiel.

Der gebürtige Deutsche, der 1995 zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war und seine Strafe in der Justizanstalt Stein absaß, muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten.

Dem krebskranken Mann drohen bis zu drei Jahre Haft. Denselben Strafrahmen hat seine Frau zu gewärtigen, der die Staatsanwaltschaft zusätzlich das selten zu Anwendung gelangende Delikt Befreiung eines Gefangenen zur Last legt.

Mann als ungefährlich eingestuft

Sie hatte ihren Mann geheiratet, als dieser bereits im Gefängnis saß. Mit Genehmigung der Anstaltsleitung durfte sie ihn immer wieder ins Krankenhaus Lainz begleiten, wohin der als ungefährlich eingestufte Häftling regelmäßig geführt wurde. Der an Prostatakrebs Leidende wurde dort einer Strahlenbehandlung unterzogen.

Die beiden dürften die Flucht von langer Hand geplant haben. „Ich möchte die kurze Zeit, die ihm noch bleibt, mit ihm verbringen“, hatte die Ehefrau vorab in einem Brief ihren Kindern angekündigt.

K.o-Tropfen “versüßten den Kaffee

Nachdem sich der Justizwachebeamte aus einem Automaten Kaffee besorgt hatte, sackte er zusammen und verlor das Bewusstsein. „Der Kaffee hat so komisch geschmeckt“, gab er später an. Das Paar hatte das Getränk laut Strafantrag mit so genannten K.o.-Tropfen „angereichert“. Während sich das Pflegepersonal um den benommenen Beamten kümmerte, gelang ihnen die Flucht aus dem Krankenhaus und in weiterer Folge mittels gefälschter Pässe auch über die Grenze.

Knapp zwei Monate später wurden die zwei nach intensiven Ermittlungen im Rahmen einer Zielfahndung in Alicante an der Costa Brava aufgespürt. Die Handschellen klickten ausgerechnet am 55. Geburtstag des Mannes.

Der Prozess ist auf eine knappe Stunde anberaumt. Womöglich muss allerdings noch ein Gutachten über das Ausmaß der Gesundheitsschädigung des außer Gefecht gesetzten Wachebeamten eingeholt werden. Das hätte eine Vertagung der Hauptverhandlung zur Folge.

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