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Häftling aus Justizanstalt Wiener Neustadt entflohen: Fahndung

Die Polizei fahndet nach dem 29-Jährigen.
Die Polizei fahndet nach dem 29-Jährigen. ©LPD NÖ/APA
Laut Polizei ist ein 29-jähriger Häftling am Montag aus der Justizanstalt Wiener Neustadt entkommen.
Vier Schuldsprüche
Prozessstart um "Rammbock"-Einbrüche

Bei dem Niederländer soll es sich laut einem "Kurier"-Bericht um den Anführer der "Rammbock"-Bande handeln, die 2024 nach Juweliereinbrüchen in der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling), im Wiener Donauzentrum und in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden und verurteilt worden war. Ein Fahndungsfoto des 29-Jährigen wurde am Nachmittag veröffentlicht. Hinweise wurden erbeten.

Der Mann entkam kurz vor 8.00 Uhr aus dem geschlossenen Bereich der Haftanstalt Wiener Neustadt. Justizwachebeamte seien dem Insassen nachgeeilt, sagte Sina Bründler, Ressortsprecherin des Justizministeriums. Der Häftling flüchtete Richtung Bahnhof. Bei einer Fahndung nach dem Niederländer standen 13 Streifen und Diensthunde im Einsatz, sagte Polizeisprecher Stefan Loidl. Hinweise zum Aufenthaltsort des 29-Jährigen, die auch vertraulich behandelt werden, sind an das Landeskriminalamt Niederösterreich (Tel.: 059133-30-3333) zu richten.

Häftling entkommen: Fahndung vorerst erfolglos verlaufen

"Die Umstände des Ausbruches werden derzeit gründlich geprüft. Aus Gründen der Sicherheit ist es nicht möglich, hier detailliertere Angaben zu machen", hieß es vonseiten des Justizministeriums. Dass der Insasse mithilfe eines Seils aus dem Turntrakt entkommen sei, wie in Medien zu lesen war, schloss die Sprecherin aus. Der Niederländer wurde nach Angaben des Ministeriums wegen verschiedener Eigentumsdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, der Mann habe sich in U-Haft befunden.

Die Tätergruppierung, die 2023 Einbruchsdiebstähle und eine Bankomatsprengung in Markgrafneusiedl (Bezirk Gänserndorf) verübt haben soll, dürfte international aktiv sein. Drei Niederländer hatten vergangenen Oktober nicht rechtskräftige Freiheitsstrafen im Ausmaß von 20 Monaten bis neun Jahren erhalten. Ein Bulgare, der überwiegend als Beitragstäter fungiert haben soll, wurde nicht rechtskräftig zu 30 Monaten, davon 20 Monate bedingt, verurteilt.

(APA/Red)

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